Zahle ich für eine bestimmte Tätigkeit bei jedem Notar in Deutschland die gleiche Gebühr ❓
Die Antwort lautet: JA ❗️
Die Gebühren sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und damit bei allen deutschen Notaren gleich 💡
Darüber hinaus ist jeder Notar gesetzlich dazu verpflichtet, für seine Tätigkeit die vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Ein Notar darf also keinen Rabatt bzw. „Sonderpreis“ gewähren ⚠️
Wieso ist das so ❓
Es soll ein Verdrängungswettbewerb unter den Notaren verhindert werden. Das wiederum dient einem wichtigen Gemeinwohl, nämlich der Sicherung einer funktionsfähigen Rechtspflege in unserem Rechtsstaat, indem leistungsfähige Notariate, die Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Dienstleistungen gewährleisten💡
Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt und Notar
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