Anwaltskanzlei

Für Ihre rechtlichen Herausforderungen bieten wir fachkundige anwaltliche Beratung. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Sie mit Engagement und persönlicher Aufmerksamkeit durch jedes juristische Anliegen zu führen.

Schwerpunkte

Wir beraten und vertreten Ihre Interessen als Anwälte in den Bereichen des Erbrechts, Familienrechts und Arbeitsrechts.

Familienrecht

Unsere Beratung deckt das gesamte Spektrum des Familienrechts ab. Ihre Interessen vertreten wir dabei sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Erbrecht

Stirbt ein Mensch, stellen sich in der Folge oftmals viele schwierige Fragen. In dieser emotionsgeladenen Situation kommt es zwischen Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern regelmäßig zu Erbstreitigkeiten.

Arbeitsrecht

Wir unterstützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei allen arbeitsrechtlichen Belangen. Unsere Beratungs- und Vertretungskompetenz deckt das gesamte Spektrum des individuellen Arbeitsrechts ab.

Erbrecht

Die Generation der sogenannten „Baby-Boomer“ ist die reichste Generation in der Geschichte Deutschlands. In den nächsten Jahrzehnten steht demgemäß ein großer Vermögenstransfer von Todes wegen bevor. Studien zufolge erben die Deutschen allein in diesem Jahrzehnt sagenhafte 2,6 Billionen Euro. Ein unglaubliches Volumen, das eine Menge Streitpotential bietet und die steigende Bedeutung des Erbrechts in der juristischen Praxis unterstreicht.

Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit betrifft den Fall, dass pflichtteilsberechtigte Personen enterbt wurden. Mittels Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs ermitteln wir den Bestand des Nachlasses und setzen Ihren Pflichtteilsanspruch durch bzw. wehren diesen ab. Ergänzend hierzu gehen wir der Frage auf den Grund, ob der Erblasser Vermögen zu Lebzeiten verschenkte und überprüfen, inwiefern die verschenkten Vermögenswerte in Form eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu berücksichtigen sind.

Erbrechtliche Streitigkeiten sind erfahrungsgemäß von starken Emotionen geprägt und belasten die Parteien sehr. Wir stehen Ihnen mit unserer fachlichen Expertise bei den anspruchsvollen juristischen Fragestellungen des Erbrechts zur Seite und setzen Ihre Interessen mit kühlem Kopf durch.

Im Erbrecht unterstützen wir Sie, insbesondere bei:

Porträt von Anwalt & Notar Dr. Stefan Unger

Dr. Stefan Unger

Schwerpunkt Erbrecht

Porträt von Anwalt & Notar Josef Unger

Josef Unger

Schwerpunkt Erbrecht

Das Familienrecht stellt eine komplexe Rechtsmaterie dar. Es greift in viele Rechtsgebiete über. Es geht zudem immer um höchstpersönliche Angelegenheiten betreffend das Vermögen, Einkommen, Immobilien und Kinder. Der Fachanwalt für Familienrecht ist besonders dafür geschult, diese höchstpersönlichen Güter zu schützen, Fallen zu vermeiden, Strategien zu entwickeln und umzusetzen. Wo möglich, helfen wir dazu auch bei hoch zerstritten Beteiligten, für alle Beteiligten vernünftige Lösungen ihrer Probleme zu erarbeiten. Den Schutz minderjähriger Kinder verlieren wir dabei nicht aus den Augen, da die Interessen der Kinder im Streit der Eltern oft drohen unterzugehen. 

Im Familienrecht unterstützen wir Sie, insbesondere bei:

Porträt von Anwalt & Notar Josef Unger

Josef Unger

Fachanwalt Familienrecht

Arbeitsrecht

Mit dem Arbeitsverhältnis sichert ein Arbeitnehmer in erster Linie seine finanzielle Existenzgrundlage ab. Daneben darf aber nicht vergessen werden, dass das Selbstwertgefühl sowie die Achtung und Wertschätzung des Arbeitnehmers, die er in seinem Lebenskreis erfährt, insbesondere auch von seiner Arbeit mitbestimmt wird. Vor diesem Hintergrund wundert es nicht, dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten eine ganz besondere Belastung für den betroffenen Arbeitnehmer darstellen.

Insbesondere der Ausspruch einer Kündigung stellt all das infrage: die Existenzgrundlage, den Selbstwert und die Achtung sowie Wertschätzung des Arbeitnehmers. In vielen Fällen stellen sich Kündigungen als unwirksam dar – wir helfen Ihnen dabei, den Arbeitsplatz zu erhalten oder eine möglichst hohe Abfindung zu verhandeln. Voraussetzung hierfür ist aber, dass innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht wird. Ansonsten wird auch eine unwirksame Kündigung als wirksam, womit der Verhandlung über eine Abfindung jegliche Grundlage geraubt wird. Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite.

Im Arbeitsrecht unterstützen wir Sie, insbesondere bei:

Porträt von Anwalt & Notar Dr. Stefan Unger

Dr. Stefan Unger

Schwerpunkt Arbeitsrecht

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