Notarkanzlei

Bei besonders wichtigen Angelegenheiten im Leben, die eine große rechtliche Tragweite haben, schreibt das Gesetz die Mitwirkung eines Notars vor. Wir sind da, um Sie persönlich mit größter Sorgfalt zu begleiten.

Tätigkeitsfelder

Wir unterstützen Sie in allen notariellen Belangen – wir setzen Ihren Willen in maßgeschneiderten Lösungen um, stets mit Fachwissen, Sorgfalt und persönlichem Engagement.

Ehe & Familie

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen. Unsere Notare bieten Lösungen für eine einvernehmliche Scheidung und helfen, Streitigkeiten zu vermeiden. Ziel ist es, faire Ausgleiche zu schaffen und Kosten zu sparen.

Immobilien

Der Immobilienkauf ist ein finanziell bedeutender Schritt. In unserer Kanzlei sorgen wir als neutrale Berater für eine rechtssichere Gestaltung und Abwicklung Ihrer Immobilientransaktionen. Unsere Notare garantieren faire Verträge und eine sichere Vertragsabwicklung bis zur Eigentumsumschreibung.

Erben & Vererben

Sich mit dem eigenen Nachlass auseinanderzusetzen ist essentiell. Wir helfen Ihnen bei der Nachlassplanung, sei es durch Übergabeverträge oder Testamente. Im Falle eines Todesfalles unterstützen wir auch bei der Beantragung von Erbscheinen oder bei Erbauseinandersetzungsverträgen.

Vorsorge

Vorsorge ist essenziell, um selbstbestimmt über rechtliche und medizinische Fragen zu entscheiden. Wir beraten Sie bei der Erstellung von Vollmachten und Patientenverfügungen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden.

Unternehmen

Ein Unternehmen zu führen, bedeutet auch, rechtliche Aspekte zu beachten. Wir begleiten Sie von der Unternehmensgründung bis zu etwaigen Anteilsverkäufen, bieten Unterstützung bei Satzungsänderungen und sorgen für notwendige Handelsregistereintragungen.

Beglaubigungen

Die Notwendigkeit von Beglaubigungen reicht von Unterschriften bis zu Dokumenten. Bei internationalen Angelegenheiten unterstützen wir mit Apostillen und Legalisationen.

Immobilien

Der Kauf einer eigenen Immobilie ist für viele Menschen das finanziell größte und wichtigste Geschäft in ihrem Leben. Oftmals müssen erhebliche Beträge des ersparten Vermögens investiert und zusätzlich hohe Darlehen zur Finanzierung aufgenommen werden. Damit Käufer und Verkäufer bei einem so wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und eine
rechtlich einwandfreie Gestaltung und Abwicklung des Vertrags gewährleistet ist, hat der Gesetzgeber die Mitwirkung des Notars vorgesehen.

Als neutraler und unabhängiger Berater ist es unsere Pflicht als Notare, die Interessen aller Parteien im Blick und sorgt für faire und ausgewogene Regelungen. Bei der Fertigung des Vertragsentwurfs achten wir insbesondere darauf, dass Käufer und Verkäufer keine ungesicherten Vorleistungen erbringen. Hierdurch wird gewährleistet, dass der Käufer den Kaufpreis erst dann zahlen muss, wenn sein (lastenfreier) Eigentumserwerb gesichert ist, und der Verkäufer sein Eigentum nicht verliert, ohne zuvor den Kaufpreis erhalten zu haben. Nach der Beurkundung sorgen wir als Notare für eine sichere und reibungslose Abwicklung des Vertrags, an deren Ende die Eigentumsumschreibung steht.

Wir begleiten Sie insbesondere bei: 

Nutzen Sie unsere Online-Formulare, um alle erforderlichen Informationen in verschlüsselter Form sicher an uns zu übermitteln. Hierdurch können wir Ihr notarielles Anliegen noch effizienter vorbereiten und bearbeiten.

Porträt von Anwalt & Notar Dr. Stefan Unger

Dr. Stefan Unger

Notar & Anwalt

Porträt von Anwalt & Notar Josef Unger

Josef Unger

Notar & Anwalt

Ganz gleich, ob ein vorsorgender Ehevertrag, eine Getrennt lebens- oder Scheidungsfolgevereinbarung zu entwerfen ist, können Sie sich vertrauensvoll an die Notare Unger wenden. Der Notar zeigt Ihnen die Möglichkeiten eines vorsorgenden Ehevertrages ebenso auf, wie die Möglichkeiten einer einvernehmlichen, d.h. nicht streitigen Scheidung bei Scheitern der Ehe und erarbeitet mit Ihnen Regelungsmöglichkeiten, um einen fairen Ausgleich zu finden. Vorsorgende Eheverträge vermeiden Streit im Fall der Trennung und Scheidung. Scheidungsfolgevereinbarungen erleichtern das gerichtliche Ehescheidungsverfahren und ersparen Kosten, die bei streitigen Auseinandersetzungen entstehen.

Wir begleiten Sie insbesondere bei: 

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Porträt von Anwalt & Notar Dr. Stefan Unger

Dr. Stefan Unger

Notar & Anwalt

Porträt von Anwalt & Notar Josef Unger

Josef Unger

Notar & Anwalt

Erben & Vererben

Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Tod. Und dennoch ist es extrem wichtig, den eigenen Nachlass zu planen. Soll mein Vermögen schon zu Lebzeiten mit „warmen Händen“ oder erst im Todesfall mit „kalten Händen“ übertragen werden? Beide Wege können beschritten werden. Mittels eines Übergabevertrags wird die Nachlassplanung schon zu Lebzeiten umgesetzt. Der Volksmund spricht hierbei gerne von der vorweggenommenen Erbfolge. Ist das nicht gewünscht, kann die Nachlassplanung mittels Testamente oder Erbverträgen zum Todeszeitpunkt geregelt werden.

Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs erforschen wir Ihren Willen, beleuchten Ihre persönliche Lebens- und Familiensituation und entwerfen dann maßgeschneiderte Lösungen, die sicherstellen, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich zur Geltung kommt.

Von der Nachlassplanung ist der Fall zu unterscheiden, dass ein Todesfall eingetreten ist. Auch hierbei stehen wir Ihnen als Notare zur Verfügung, wenn zum Beispiel ein Erbschein beantragt, ein Erbauseinandersetzungsvertrag geschlossen oder das Erbe ausgeschlagen werden soll.

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Porträt von Anwalt & Notar Dr. Stefan Unger

Dr. Stefan Unger

Notar & Anwalt

Porträt von Anwalt & Notar Josef Unger

Josef Unger

Notar & Anwalt

Uns allen ist es klar: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Das gilt auch für alle rechtlichen Angelegenheiten. Und dennoch sehen viele Menschen davon ab, sich mit den unangenehmen – wenn auch wichtigen – Fragen zu beschäftigen: Wer handelt für mich, wenn dies wegen Krankheit, Unfall sowie Alter selbst nicht mehr möglich ist? Welche medizinische Behandlung wünsche ich in bestimmten Situationen, wenn ich mich in einem Zustand befinde, in dem ich, etwa aufgrund von Bewusstlosigkeit, nicht mehr selbst entscheiden kann.

Vielen dürfte hierbei nicht bewusst sein, dass diese Fragen von einem fremden Dritten, nämlich einem vom Gericht bestellten Betreuer, beantwortet werden, wenn keine General- und Vorsorgevollmacht und keine Patientenverfügung vorliegen. Entscheiden Sie also besser jetzt selbstbestimmt darüber, wer Ihre rechtlichen Angelegenheiten regeln soll und welche medizinische Behandlung Sie in bestimmten Situationen wünschen.

Wir unterstützen Sie gerne bei sämtlichen Aspekten der Vorsorge und entwerfen maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren Willen rechtssicher umsetzen.

Wir begleiten Sie insbesondere bei: 

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Porträt von Anwalt & Notar Dr. Stefan Unger

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Porträt von Anwalt & Notar Josef Unger

Josef Unger

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Unternehmen

Ein erfolgreicher Unternehmer muss nicht nur die betriebswirtschaftlichen, sondern auch die rechtlichen Aspekte im Blick haben. Als Notare begleiten wir Unternehmen von der Wiege (Gründung) bis zur Bahre (Vollbeendigung). Los geht’s schon bei der Wahl der richtigen Rechtsform für das Unternehmen und der anschließenden rechtlichen Gestaltung von Satzungen bzw. Gesellschaftsverträgen. Auch nach der Gründung unterstützen wir bei Veränderungen im Unternehmen sowie bei Beabsichtigen Anteilsverkäufen. Wir kümmern uns um die weitere Abwicklung und die Eintragungen im Handelsregister.

Wir begleiten Sie insbesondere bei: 

Nutzen Sie unsere Online-Formulare, um alle erforderlichen Informationen in verschlüsselter Form sicher an uns zu übermitteln. Hierdurch können wir Ihr notarielles Anliegen noch effizienter vorbereiten und bearbeiten.

Porträt von Anwalt & Notar Dr. Stefan Unger

Dr. Stefan Unger

Notar & Anwalt

Porträt von Anwalt & Notar Josef Unger

Josef Unger

Notar & Anwalt

In vielen unterschiedlichen Situationen fordert der Rechtsverkehr die Beglaubigung einer Unterschrift (Unterschriftsbeglaubigung) oder die Beglaubigung einer Abschrift (Abschriftsbeglaubigung). Die Beglaubigung einer Unterschrift wird z.B. bei der Ausschlagung einer Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht benötigt. Die Beglaubigung einer Unterschrift dient der klaren und unzweideutigen Feststellung, wer Urheber der Unterschrift ist. Der Notar bestätigt die Echtheit der Unterschrift und, dass sie von der betreffenden Person auch tatsächlich stammt. Die Beglaubigung einer Abschrift wird z.B. bei einem Erbscheinsantrag benötigt. Hier werden Kopien von Personenstandsurkunden vom Original gefertigt und beglaubigt an das Nachlassgericht übermittelt. Mit der Beglaubigung einer Abschrift bestätigt der Notar, dass diese mit dem Original inhaltlich übereinstimmt.

Durch Beglaubigungen wird die Verwendung von Unterschrifts- oder Dokumentenfälschungen verhindert und somit der Rechtsverkehr geschützt.

Ist beabsichtigt, eine notarielle Urkunde im Ausland zu verwenden, ist hierfür in der Regel eine besondere Form der Beglaubigung (Apostille bzw. Legalisation) erforderlich.

Wir begleiten Sie insbesondere bei: 

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Porträt von Anwalt & Notar Dr. Stefan Unger

Dr. Stefan Unger

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Porträt von Anwalt & Notar Josef Unger

Josef Unger

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