Kosten

Kompetente Beratung und rechtssichere Gestaltung zu fairen Preisen

Notarkanzlei

Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und damit bei allen deutschen Notaren gleich. Das Gebührensystem ist sorgfältig austariert. Es führt dazu, dass Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Das wird dadurch ausgeglichen, dass sie bei großen Geschäften höhere Gebühren vereinnahmen. Durch die Anknüpfung der Notargebühren an den Wert des Geschäfts und damit an die Leistungsfähigkeit der Beteiligten wird erreicht, dass die notarielle Tätigkeit unabhängig von Einkommen und Vermögen in Anspruch genommen werden kann. Das notarielle Gebührensystem ist damit besonders sozialverträglich.

Zudem bietet das Gerichts- und Notarkostengesetz einen weiteren Vorteil: Die notarielle Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr enthalten. Hierfür können Notare keine zusätzlichen Gebühren erheben.

Beispiele zur Berechnung zu Notarkosten finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer: www.notar.de/themen/notarkosten/beispiele

Gerne informieren Sie auch über die anfallenden Kosten für das beabsichtigte Amtsgeschäft. Sprechen Sie uns hierauf an.

Anwaltskanzlei

Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung zwischen Anwalt und Mandanten. Im Bereich des Zivilrechts berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung wird ein besonders sozialverträgliches Gebührensystem geschaffen. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

Gerne informieren Sie auch über die voraussichtlich anfallenden Kosten, die für die anwaltliche Tätigkeit entstehen. Sprechen Sie uns hierauf an.

Terminwunsch für Beratungsgespräch