Darf ein Notar einen Beurkundungsauftrag ablehnen❓
Grundsätzlich Nein❗️
Warum ist das so❓ Der Gesetzgeber hat bei manchen Rechtsgeschäften vorgeschrieben, dass diese nur dann wirksam sind, wenn diese notarielle beurkundet sind💡Der Bürger ist im Rahmen der staatlichen Daseinsvorsorge also darauf angewiesen, dass Notare zur Ausübung ihres Amtes bereit sind✍🏼 Das hat der Gesetzgeber erkannt und daher für die Notare eine sogenannte Urkundsgewährungspflicht geregelt⚠️ Danach dürfen Notare einen Beurkundungsauftrag nicht ohne ausreichenden Grund ablehnen❗️
Wann darf der Notar zum Beispiel seine Tätigkeit verweigern❓ Wenn die Beurkundung mit seinen Amtspflichten nicht vereinbar ist 💡Das ist insbesondere der Fall, wenn seine Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden.
Übrigens: Dass die Beurkundung nicht lukrativ genug ist 💰, stellt nie einen ausreichenden Grund dar ❌
Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt & Notar
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