Die Beurkundung mit Sprachunkundigen

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Was muss ein Notar eigentlich machen, wenn eine Person der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist ❓

🔷 Er muss diesen Umstand zunächst in der Urkunde feststellen 📝

🔷 Er muss dafür sorgen, dass die Urkunde der Person übersetzt wird. Das geschieht in der Regel durch einen Dolmetscher 🗣️ Hier kommt grundsätzlich jede sprachkundige Person in Betracht.

🔷 Er muss prüfen, ob in der Person des Dolmetschers ein gesetzlicher Ausschließungsgrund vorliegt. Ehegatten oder die Kinder des Beteiligten dürfen zum Beispiel nicht dolmetschen ❌

🔷 Er muss darauf hinweisen, dass neben der mündlichen auch die schriftliche Übersetzung der Urkunde verlangen werden kann💡Wird hiervon Gebrauch gemacht, ist die schriftliche Übersetzung während der Beurkundung vorzulegen und im Anschluss der Urkunde beizufügen

🔷 Er muss darauf achten, dass auch der Dolmetscher die Urkunde unterschreibt✍🏼

Bei letztwilligen Verfügungen (Testamente, Erbverträge) gilt übrigens eine Besonderheit: Hier muss eine schriftliche Übersetzung angefertigt und der Urkunde beigefügt werden. Ausnahme: Der Erblasser verzichtet hierauf.

Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt & Notar

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