Bezahlung geleisteter Überstunden 💶 Oftmals wird über die Anzahl von geleisteten Überstunden gestritten. Arbeitnehmer haben hierbei erfahrungsgemäß große Probleme damit, nachzuweisen, dass die Überstunden tatsächlich geleistet wurden und der Arbeitgeber diese veranlasst hat oder ihm diese zumindest zuzurechnen sind. Dieses Darlegungserfordernis schützt Arbeitgeber davor, dass Arbeitnehmer ihnen die Leistung und Vergütung von Überstunden aufdrängen, bzw. Arbeitnehmer die Höhe ihres Vergütungsanspruchs einfach selbst bestimmen.
In einer aktuellen Entscheidung hat das LAG Mecklenburg-Vorpommern nun aufgezeigt, wie Arbeitnehmer ihre Überstunden wirksam durchsetzen können 👨⚖️👩⚖️: Das ist der Fall, wenn die Arbeitszeit (elektronisch) erfasst wird und der Arbeitgeber die entsprechenden Arbeitszeitnachweise abzeichnet.📝 Wollen Arbeitnehmer nicht um die Früchte ihrer Arbeit gebracht werden, muss dringend darauf geachtet werden, dass der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden abzeichnet.
Wie sieht´s bei Euch aus – reißt ihr regelmäßig Überstunden ab?⏱️
Rechtsanwalt Dr. Stefan Unger, Schwerpunkt Arbeitsrecht
Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms