Es reißt nicht ab – die Corona-Pandemie provoziert weitere kuriose Sachverhalte. Ab ins Homeoffice und auf gepackten Koffern dem Urlaub entgegenfiebern, um sich bloß nicht mehr vor Urlaubsbeginn mit Covid-19 zu infizieren. Diesen Plan verfolgte ein Arbeitnehmer, der zwei Wochen vor dem wohlverdienten Urlaub neue Mitarbeiter vor Ort einarbeiten sollte. Nach vier Tagen beendete er die Einarbeitung eigenmächtig und ordnete sich selbst gegenüber Quarantäne an, um den wohlverdienten Urlaub ins Heimatland nicht zu gefährden. Nachdem er der Aufforderung, die Einarbeitung im Betrieb fortzusetzen, nicht nachkam, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos. Zu Recht, entschied das Arbeitsgericht Kiel. Die beharrliche Arbeitsverweigerung sei geeignet, eine solche Kündigung zu rechtfertigen. Etwas anderes gelte nur dann, wenn ein attestiertes derartig hohes Risiko für einen schweren Corona-Erkrankungs-Verlauf bei dem Arbeitnehmer besteht, dass jegliche Beschäftigung im Büro mit anderen Mitarbeitern unverantwortlich wäre.
Habt ihr euch auch vor dem Urlaub ins Quarantäne-Home-Office begeben?
Rechtsanwalt Dr. Stefan Unger, Schwerpunkt Arbeitsrecht
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