Was hat der Osterhase denn da im Gepäck❓🐰
Eine spannende Gesetzesänderung zum Namensrecht bei Erwachsenen-Adoptionen❗
In meiner notariellen Praxis beobachte ich immer wieder, dass bei Erwachsenen-Adoptionen ein starkes Interesse der adoptierten Person daran besteht, den Geburtsnamen behalten zu können🔍
Das ist jedoch nach der aktuellen Rechtslage nicht möglich ⚡Adoptierte Erwachsene sind dazu gezwungen, als Geburtsnamen den Familiennamen des Annehmenden zu übernehmen💡Ein starker Eingriff in das Persönlichkeitsrecht❗ Hat dieser sich doch in der Regel privat, wie auch beruflich mit seinem bisherigen Geburtsnamen als Familiennamen etabliert, der Ausdruck von Identität und Individualität ist🧍🧍🏻♀️
Diese missliche Rechtslage löst der Gesetzgeber zum 01. Mai 2025 auf⚠️ Fortan können adoptierte Erwachsene der Namensänderung in öffentlich beglaubigter Form widersprechen und ihren bisherigen Geburtsnamen beibehalten✌️
Das gesamte Team der Kanzlei Unger wünscht frohe Osternfeiertage🐰🌞💐
Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt & Notar
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