Aufgepasst: Ungewollte Enterbung beim Übergabevertrag

Hat Ihnen dieser Beitrag geholfen? Teilen Sie ihn mit anderen!

So ist´s Recht! #Ungewollte Enterbung beim Übergabevertrag

Aufgepasst! Es ist ein Klassiker: Eltern übergeben ihrem Kind zu Lebzeiten eine Immobilie.🏡 Im Übergabevertrag wird geregelt, dass das Kind sich den Wert der Immobilie auf den Pflichtteil am künftigen Nachlass der Eltern anrechnen lassen muss. 📃 Das OLG Brandenburg sieht in dieser Regelung ein Testament der Eltern, mit welchem sie ihr Kind durch schlüssiges Verhalten enterben. Hintergrund dessen ist, dass ein Anspruch auf den Pflichtteil, auf den die Anrechnung soll, eine Enterbung des Kindes voraussetzt. 👩‍⚖️👨‍⚖️

Meiner Meinung nach ist die Entscheidung falsch!⚠️ Den Eltern wird hierbei ein ernstlicher Testierwille unterstellt, ohne, dass einer solcher ausdrücklich zum Vorschein kommt

Ein Streit darüber, ob ein Kind enterbt wurde, kann durch eine Klarstellung im Übergabevertrag vermieden werden, dass mit der Anrechnung auf den Pflichtteil am künftigen Nachlass keine Enterbung des Kindes verbunden sein soll.💡

Es besteht Streit darüber, ob im Rahmen eines Übergabevertrags ein Kind enterbt wurde? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Besprechungstermin!☎️

Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht

Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms

Terminwunsch für Beratungsgespräch