Abgeschnitten von der Außenwelt – Nottestament

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So ist´s Recht! #Abgeschnitten von der Außenwelt – Nottestament

Wer von Euch war schon einmal von der Außenwelt abgeschnitten❓

Die aktuellen Unwetter, die in Slowenien, Kroatien und Österreich zu Überschwemmungen geführt haben, zeigen auf erschreckende Weise, wie schnell sogar ganze Ortschaften eingeschlossen sein können.🌧️
Darüber hinaus sind die Möglichkeiten vielfältig: Steckenbleiben im Fahrstuhl, eingeschlossen wegen Schneefalls und Lawinenabgängen oder eingeschlossen in einer Höhle.🌨️🚠🏢
In solchen Notsituationen ist es gut zu wissen, dass ein Testament ausnahmsweise auch durch eine mündliche Erklärung vor 3 Zeugen errichtet werden kann. 💡
Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Gefahr für das Leben besteht und wie lange die Absperrung dauert. Auch 10 Minuten im Fahrstuhl können genügen😉
Wichtig ist, dass die drei Zeugen von der mündlichen Erklärung eine Niederschrift anfertigen.📝 Sind seit der Notsituation 3 Monate vergangen und lebt der Erblasser noch, gilt das Nottestament rückwirkend als nicht errichtet.📆

Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht

Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms

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