So ist´s Recht! #Abgeschnitten von der Außenwelt – Nottestament
Wer von Euch war schon einmal von der Außenwelt abgeschnitten
Die aktuellen Unwetter, die in Slowenien, Kroatien und Österreich zu Überschwemmungen geführt haben, zeigen auf erschreckende Weise, wie schnell sogar ganze Ortschaften eingeschlossen sein können.
Darüber hinaus sind die Möglichkeiten vielfältig: Steckenbleiben im Fahrstuhl, eingeschlossen wegen Schneefalls und Lawinenabgängen oder eingeschlossen in einer Höhle.
In solchen Notsituationen ist es gut zu wissen, dass ein Testament ausnahmsweise auch durch eine mündliche Erklärung vor 3 Zeugen errichtet werden kann.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Gefahr für das Leben besteht und wie lange die Absperrung dauert. Auch 10 Minuten im Fahrstuhl können genügen
Wichtig ist, dass die drei Zeugen von der mündlichen Erklärung eine Niederschrift anfertigen. Sind seit der Notsituation 3 Monate vergangen und lebt der Erblasser noch, gilt das Nottestament rückwirkend als nicht errichtet.
Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht
Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms