Einleitung:
Viele Menschen vergleichen vor einer Beurkundung die Kosten verschiedener Dienstleister. Bei Notaren stellt sich daher häufig die Frage, ob die Gebühren von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich ausfallen.
Die Antwort lautet: Nein.
Notargebühren sind in Deutschland gesetzlich geregelt und bundesweit einheitlich. Für dieselbe notarielle Tätigkeit fallen daher grundsätzlich dieselben Gebühren an – unabhängig davon, welcher Notar beauftragt wird.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Notarkosten berechnet werden, warum Notare keine Rabatte gewähren dürfen und welche Ziele hinter der gesetzlichen Gebührenordnung stehen.
Sind die Gebühren bei jedem Notar gleich?
Ja.
Die Gebühren für notarielle Tätigkeiten werden bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.
Dadurch gilt:
Für dieselbe notarielle Leistung fallen grundsätzlich dieselben gesetzlichen Gebühren an.
Dies betrifft beispielsweise:
- Immobilienkaufverträge
- Schenkungen
- Testamente
- Erbverträge
- Eheverträge
- Vorsorgevollmachten
- Gesellschaftsgründungen
- Beglaubigungen
Der Notar kann die Gebühren nicht frei festlegen.
Wie werden Notarkosten berechnet?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nicht nach dem Zeitaufwand des Notars.
Stattdessen sieht das Gesetz feste Berechnungsgrundlagen vor.
Maßgeblich sind insbesondere:
- die Art des Geschäfts,
- der Gegenstandswert,
- gesetzlich festgelegte Gebührensätze.
Dadurch wird eine einheitliche und transparente Kostenberechnung ermöglicht.
Beispiele für Notargebühren bei typischen Vorgängen
Viele Menschen wundern sich darüber, warum eine notarielle Beglaubigung deutlich günstiger sein kann als ein Immobilienkaufvertrag.
Der Grund liegt darin, dass sich die Gebühren häufig nach dem sogenannten Geschäftswert richten.
Je höher der wirtschaftliche Wert eines Vorgangs ist, desto höher können die gesetzlichen Gebühren ausfallen.
Immobilienkaufvertrag
Beim Kauf einer Immobilie orientiert sich der Geschäftswert am Kaufpreis.
Testament
Bei einem notariellen Testament richtet sich der Geschäftswert nach dem Vermögen des Erblassers.
Was ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)?
Das Gerichts- und Notarkostengesetz regelt bundesweit die Gebühren für notarielle Tätigkeiten.
Es legt unter anderem fest:
- welche Gebühr anfällt,
- wie Geschäftswerte berechnet werden,
- welche Auslagen erhoben werden dürfen,
- welche Kosten bei bestimmten Urkunden entstehen.
Dadurch gelten für alle Notare dieselben gesetzlichen Vorgaben.
Darf ein Notar Rabatte gewähren?
Nein.
Notare sind gesetzlich verpflichtet, die vorgeschriebenen Gebühren zu erheben.
Ein Notar darf daher grundsätzlich weder:
- Rabatte,
- Sonderpreise,
- Preisnachlässe noch
- individuelle Vergünstigungen
gewähren.
Ebenso darf ein Notar keine höheren Gebühren verlangen als gesetzlich vorgesehen.
Warum dürfen Notare keine Sonderpreise anbieten?
Diese Regelung verfolgt wichtige rechtspolitische Ziele.
Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass zwischen Notaren ein Preiswettbewerb entsteht.
Notare nehmen öffentliche Aufgaben wahr und sind Teil der vorsorgenden Rechtspflege.
Ihre Tätigkeit soll daher nicht von wirtschaftlichem Konkurrenzdruck bestimmt werden.
Welche Vorteile bietet die gesetzliche Gebührenordnung?
Die einheitlichen Gebühren schaffen für Bürgerinnen und Bürger mehrere Vorteile.
Transparenz
Die Kosten richten sich nach klaren gesetzlichen Vorgaben.
Gleichbehandlung
Für dieselbe Tätigkeit fallen grundsätzlich dieselben Gebühren an.
Unabhängigkeit des Notars
Der Notar muss seine Tätigkeit nicht an wirtschaftlichen Interessen ausrichten.
Rechtssicherheit
Die Gebührenberechnung erfolgt nach nachvollziehbaren gesetzlichen Regeln.
Warum ist die Gebührenordnung wichtig für die Rechtspflege?
Notare erfüllen staatliche Aufgaben im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege.
Die gesetzliche Gebührenordnung soll sicherstellen, dass Notariate unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Standort wirtschaftlich arbeiten können.
Dadurch wird eine flächendeckende Versorgung mit notariellen Leistungen gewährleistet.
Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, eine funktionierende und leistungsfähige notarielle Infrastruktur aufrechtzuerhalten.
Kurz erklärt: Sind Notarkosten bei jedem Notar gleich?
Ja. Notargebühren sind in Deutschland gesetzlich geregelt und bundesweit einheitlich. Für dieselbe notarielle Tätigkeit fallen daher grundsätzlich dieselben Gebühren an. Notare dürfen weder Rabatte noch Sonderpreise gewähren und sind verpflichtet, die gesetzlichen Gebühren zu erheben.
Häufig gestellte Fragen zu Notargebühren
Ja. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und gelten bundesweit.
Nein. Notare sind gesetzlich verpflichtet, die vorgeschriebenen Gebühren zu erheben.
Nein. Auch die Höhe der Gebühren ist gesetzlich geregelt.
Die Gebühren ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).