Einleitung:
Viele Menschen gehen davon aus, dass sie für notarielle Angelegenheiten ausschließlich einen Notar an ihrem Wohnort aufsuchen dürfen.
Diese Annahme ist jedoch falsch.
In Deutschland gilt grundsätzlich die freie Notarwahl. Mandanten können selbst entscheiden, welchen Notar sie mit einer Beurkundung oder Beglaubigung beauftragen möchten – unabhängig vom eigenen Wohnort oder vom Standort einer Immobilie.
Dennoch gibt es gesetzliche Regelungen, die die Amtstätigkeit von Notaren örtlich begrenzen.
Was das genau bedeutet, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Kann ich jeden Notar in Deutschland auswählen?
Grundsätzlich ja.
Mandanten können ihren Notar frei wählen.
Dabei spielt es keine Rolle,
- wo sie wohnen,
- wo sich eine Immobilie befindet,
- wo ein Unternehmen seinen Sitz hat oder
- in welchem Landkreis die Beteiligten leben.
Gilt die freie Notarwahl auch beim Immobilienkauf?
Ja.
Dies ist eine der häufigsten Fehlvorstellungen.
Viele Käufer glauben, dass der Notar dort sitzen müsse, wo sich die Immobilie befindet.
Tatsächlich kann grundsätzlich jeder deutsche Notar mit der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags beauftragt werden.
Entscheidend ist nicht der Standort der Immobilie, sondern die freie Entscheidung der Beteiligten.
Warum gibt es die freie Notarwahl?
Die freie Notarwahl dient dem Schutz der Beteiligten.
Mandanten sollen selbst entscheiden können,
- welchem Notar sie vertrauen,
- welche Kanzlei sie bevorzugen,
- wo sie sich gut beraten fühlen.
Dadurch wird verhindert, dass Bürger an bestimmte Notare gebunden werden.
Gleichzeitig fördert die freie Wahl einen hohen Qualitätsstandard innerhalb des Notariats.
Welche örtlichen Grenzen gelten für Notare?
Obwohl Mandanten ihren Notar frei auswählen können, unterliegt die Amtstätigkeit des Notars bestimmten gesetzlichen Vorgaben.
Grundsätzlich nimmt ein Notar seine Amtshandlungen an seiner Geschäftsstelle vor.
Die Geschäftsstelle ist der offizielle Amtssitz des Notars.
Dort finden standardmäßig statt:
- Beurkundungen
- Beglaubigungen
- Vertragsbesprechungen
- Unterschriftstermine
- notarielle Beratungen
Deshalb müssen Beteiligte in der Regel zum Notar ihrer Wahl reisen.
Kann ein Notar auch außerhalb seiner Geschäftsstelle tätig werden?
Ja.
Das Gesetz kennt Ausnahmen.
In bestimmten Fällen kann ein Notar Amtshandlungen außerhalb seiner Geschäftsstelle vornehmen.
Dies kommt beispielsweise vor:
- bei Krankheit eines Beteiligten
- in Pflegeeinrichtungen
- in Krankenhäusern
- bei besonderen sachlichen Gründen
Solche Ausnahmen müssen jedoch rechtlich zulässig sein und dürfen nicht zur Regel werden.
Kurz erklärt: Kann ich jeden Notar wählen?
Ja. In Deutschland gilt grundsätzlich die freie Notarwahl. Mandanten können selbst entscheiden, welchen Notar sie beauftragen möchten – unabhängig von ihrem Wohnort oder dem Standort einer Immobilie. Notare müssen ihre Amtshandlungen jedoch grundsätzlich an ihrer Geschäftsstelle vornehmen.
Häufig gestellte Fragen zur freien Notarwahl
Nein. Sie können grundsätzlich jeden Notar in Deutschland frei auswählen.
Nein. Auch bei Immobiliengeschäften besteht freie Notarwahl.
Ja. Wohnort und Kanzleisitz müssen nicht übereinstimmen.
Weil der Notar seine Amtshandlungen grundsätzlich an seiner Geschäftsstelle vornimmt.
Ja. In besonderen Ausnahmefällen sind Amtshandlungen außerhalb der Geschäftsstelle möglich.