So ist´s Recht! #Mythos Geschwisterpflichtteil
Es ist mal wieder Zeit, um mit einem Mythos aufzuräumen 💡In meiner Beratungspraxis werde ich regelmäßig mit der Aussage konfrontiert, dass Geschwister einen Pflichtteil haben sollen.👨👩👧👦
Die Thematik kommt dann zum tragen, wenn die Eltern des künftigen Erblassers beide verstorben sind und dieser keine Kinder hinterlässt. In diesem Fall würden nämlich die Geschwister nach der gesetzlichen Erbfolge Erben werden.💡Existiert aber ein Testament, in welchem andere Personen zu Erben eingesetzt wurden, gehen die Geschwister leer aus.📜
Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht
Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms