Gesetzliche Formvorschrift beim privatschriftlichen Testament

Hat Ihnen dieser Beitrag geholfen? Teilen Sie ihn mit anderen!

So ist´s Recht! #Gesetzliche Formvorschrift beim privatschriftlichen Testament

Du möchtest dein Testament selbst errichten?📃 Dann musst du aber zumindest die gesetzlichen Formvorschriften beachten. ⚠️ Danach muss das Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. 💡 Verstöße hiergegen führen zur Unwirksamkeit des Testaments. Entgegen deines Willens kommt es dann zur gesetzlichen Erbfolge. In der Praxis kommt es manchmal vor, dass Testamente mit der Schreibmaschine oder dem Computer geschrieben, ausgedruckt und unterschrieben werden. 🖨️ Ein solches Testament ist nicht eigenhändig geschrieben und damit unwirksam. Eigenhändig geschrieben setzt voraus, dass die Schriftzüge unmittelbar von der Hand des Erblassers geformt wurden. Wer ein privatschriftliches Testament errichten möchte, muss also einen Stift in die Hand nehmen und selbst schreiben. 🖋️

Du hast Fragen zur Errichtung eines privatschriftlichen Testaments? 📃 Dann vereinbare jetzt einen Besprechungstermin!☎️

Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht

Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms

Terminwunsch für Beratungsgespräch