Nottestament beim Bürgermeister

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So ist´s Recht! #Nottestament beim Bürgermeister

Wusstet ihr, dass man ein Testament im Notfall auch vor dem Bürgermeister errichten kann? 🤴Möglich ist das, wenn zu befürchten ist, dass der Erblasser früher verstirbt, als die Errichtung eines Testaments vor einem Notar möglich ist.⚡ Der Bürgermeister tritt dann also an die Stelle eines Notars als Urkundsperson. Damit das Testament in dieser Notlage wirksam errichtet werden kann, muss der Bürgermeister zwei Zeugen hinzuziehen.🕵️‍♂️🕵️‍♀️ Der Erblasser erklärt dann seinen letzten Willen mündlich und der Bürgermeister nimmt seine Erklärung in einer Niederschrift auf.📃🖋️

Einen Pferdefuß hat das Nottestament jedoch: Es wird unwirksam, falls der Erblasser wider Erwarten noch 3 Monate nach der Notlage lebt.⏳

Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht

Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms

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