Homeoffice in Zeiten von Corona

Hat Ihnen dieser Beitrag geholfen? Teilen Sie ihn mit anderen!

Eine Fortbildung im Homeoffice. Auch für mich eine neue Erfahrung. Einerseits ist es toll, sich die An- und Abreise sowie ggf. Übernachtungen zu ersparen. Andererseits fehlt doch der persönliche Kontakt zum Menschen, der das Leben so lebenswert macht. Was sind aktuell eure Erfahrungen mit Homeoffice? Wird euer Arbeitgeber § 2 Abs. 2 der Corona-ArbSchV gerecht und bietet bei Büroarbeit und vergleichbaren Tätigkeiten Homeoffice an, wenn dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Übrigens: Ein subjektives Klagerecht auf Homeoffice ist mit § 2 Abs. 4 der Corona-ArbSchV, wie im Arbeitsschutzrecht üblich, nicht verbunden.

Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht

Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms

Terminwunsch für Beratungsgespräch