Besteht eine Impfpflicht für Arbeitnehmer

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Aktuell gibt es keine gesetzliche Impflicht. Meines Erachtens kann ein Arbeitnehmer grundsätzlich auch nicht per Direktionsrecht verpflichtet werden, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Ein solch schwerwiegender Grundrechtseingriff einer Impfverpflichtung (Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Recht auf körperliche Unversehrtheit) lässt sich in einem „normalen“ Arbeitsverhältnis nicht mit dem Interesse des Arbeitgebers, die infektionsbedingte Schließung seines Betriebs zu verhindern sowie der Schutzpflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und ggf. Kunden nachzukommen, rechtfertigen. Ob man im Bereich der Pflege und bei medizinischen Fachpersonal, die im engen Kontakt zu Risikopatienten stehen, zu einem anderen Abwägungsergebnis kommt, wird unter Experten unterschiedlich beurteilt. Sofern man auch hier eine Impfpflicht per Direktionsrecht verneint, drängt sich die Frage auf, ob in Ausnahmefällen einem nicht geimpften Arbeitnehmer ordentlich personenbedingt gekündigt werden kann, wenn dieser partout nicht anders im Unternehmen einsetzbar ist.

Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht

Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms

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