Obwohl dich ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit, besteht dein Arbeitgeber auf das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz? Zu Recht entschied das ArbG Siegburg kürzlich! Die den Arbeitgeber treffende Fürsorgepflicht, seine Mitarbeiter und Dritte vor einer Infektion mit Covid-19 zu schützen, überwiege das Interesse an einer Beschäftigung ohne Maske. Dennoch halte ich es für notwendig, dass der Arbeitgeber – sofern möglich – einen leidensgerechten Arbeitsplatz anbietet. Zu denken ist an das Arbeiten mit einem Gesichtsvisier – ggf. in Verbindung mit weiteren Maßnahmen -, sofern hierdurch dem Infektionsschutz ausreichend Rechnung getragen werden kann.
Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms