Die Frist für die Ausschlagung einer Erbschaft beträgt immer 6 Wochen.
Falsch❗
Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Monate, wenn sich der Erbe bei Beginn der Ausschlagungsfrist im Ausland aufhält, 🗺️Der Lauf der 6-Monats-Frist setzt nicht voraus, dass der Erbe seinen Wohnsitz im Ausland hat 🏘️ Es genügt schon eine Auslandsreise, ein Tagesausflug ins Ausland, bei dem sich der Erbe nur für wenige Stunden im Ausland aufgehalten hat 🕘, genügt dagegen nicht💡
Beginnt die Frist zur Ausschlagung also zum Beispiel anzulaufen, während sich der Erbe im Karibikurlaub 🏝️ befindet, hat dieser 6 Monate Zeit, um die Ausschlagung der Erbschaft zu erklären❗
Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht