Game-Changer für die gesetzliche Erbfolge: Kind
So ist´s Recht! #Game-Changer für die gesetzliche Erbfolge: Kind
Die Geburt eines Kindes verändert das Leben der Eltern von der einen auf die andere Sekunde um 180 Grad.
:-*


Und auch die gesetzliche Erbfolge wird durch die Existenz eines Kindes kräftig auf den Kopf gestellt

Ist der Erblasser unverheiratet und hat keine Kinder, sind dessen Eltern seine gesetzlichen Erben. Ist ein Elternteil vorverstorben, treten an dessen Stelle die Geschwister des Erblassers. Eltern bzw. Geschwister sind die gesetzlichen Erben der sogenannten zweiten Ordnung

Ist dagegen ein Kind vorhanden, ist dieses gesetzlicher Erbe des Erblassers. Als gesetzlicher Erbe der sogenannten ersten Ordnung, schließt es Eltern, Geschwister, Großeltern usw. von der gesetzlichen Erbfolge aus

Spannend: Nicht erst mit der Geburt treten diese Änderungen ein, sondern bereits mit der Zeugung. Nach dem Gesetz ist nämlich sogar schon der sog. Nasciturus (lat. einer, der geboren werden wird) erbfähig

Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht
Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms