So ist´s Recht: Rückzahlung Weihnachtsgeld
Du sollst dein Weihnachtsgeld zurückzahlen, weil du nach dessen Erhalt gekündigt hast? Das geht nur, wenn in deinem Arbeitsvertrag eine entsprechende Rückzahlungsklausel enthalten ist und mit dem Weihnachtsgeld die Betriebstreue von dir belohnt werden sollte.
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Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht💼
Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms