Aufhebungsvertrag? Hände weg vom Kugelschreiber!

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Es ist mir eine Herzensangelegenheit ❤️ zum Thema „Abschluss eines Aufhebungsvertrags“ ein paar grundlegende Worte zu verlieren:

Dir wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt? 📃Dann setze darunter keine Unterschrift🖋️, bevor nicht dein Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage überprüft hat! 🔍 Sitzt die Unterschrift erst einmal drunter, wird es dir super schwer fallen, dich von diesen Aufhebungsvertrag wieder zu lösen.⚠️ Möglich wird es dir nur noch sein, wenn du getäuscht worden bist, wenn du bedroht worden bist oder wenn gegen das Gebot des fairen Verhandelns verstoßen worden ist.💡

Nicht selten kontaktieren mich die Arbeitnehmer, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Sie haben einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und wollen dann nachträglich eine Abfindung verhandeln oder sich komplett vom Aufhebungsvertrag lösen. Dabei haben sie in aller Regel schlechte Karten! 🃏 In diesen Situationen ist immer nach der Maxime zu verfahren, die mir schon mein Großvater eintrichterte: „Erst denken, dann lenken!“ 👴🏻💡⚠️

Dir wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, dann vereinbare jetzt einen Besprechungstermin! ☎️

Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht

Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms

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