Paukenschlag zum Equal-Pay-Grundsatz. 🌋 Das BAG entschied, dass eine Frau Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit hat, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. 👫 Weniger Geld für gleiche Arbeit begründet demnach die Vermutung für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts. Diese Vermutung kann auch nicht mit der bisherigen Universalausrede: „Er hat geschickter verhandelt“ entkräftet werden. 💡
Aus der BAG-Entscheidung ergibt sich meines Erachtens eine spannende Folge: Wird ein Kollege für eine gleiche oder gleichwertige Arbeit eingestellt und erhält ein höheres Entgelt, als seine schon beschäftigte Kollegin, muss der Arbeitgeber ihr Entgelt synchron zum Entgelt des neuen Kollegen erhöhen.⚠️ Es entsteht also eine faktische Entgeltanpassungspflicht bei besser dotierten Neuabschlüssen.
Du erhältst weniger Gehalt, als dein Kollege, obwohl ihr die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet? Dann vereinbare jetzt einen Besprechungstermin!☎️
Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht💼
Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms