Corona-Anhuster kann Kündigung rechtfertigen

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Die Corona-Pandemie hat nicht nur viele neue arbeitsrechtliche Fragen aufgeworfen, sondern auch unglaubliche, neuartige Kündigungssachverhalte hervorgebracht. Das LAG Düsseldorf hatte im April darüber zu entscheiden, ob es eine fristlose Kündigung rechtfertigt, wenn ein Arbeitnehmer seinem Kollegen vorsätzlich und ohne jegliche Barriere aus einem Abstand von einer halben bis maximal einer Armlänge anhustet und im Anschluss hämisch den Satz fallen lässt: „Ich hoffe, du bekommst Corona!“. Das Arbeitsgericht vertrat die Auffassung, dass ein solches Verhalten grundsätzlich eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Wer bewusst einen Kollegen aus nächster Nähe anhustet und äußert, er hoffe, dass er Corona bekäme, verletzt in erheblicher Weise die dem Arbeitsverhältnis innewohnende Rücksichtnahmepflicht gegenüber seinem Kollegen.
Ausflug ins Prozessrecht: Der Arbeitgeber konnte den behaupteten kuriosen Sachverhalt im Verfahren trotz umfangreicher Beweisaufnahme nicht beweisen, sodass der mutmaßliche Corona-Huster mit seiner Kündigungsschutzklage Erfolg hatte.

Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht

Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms

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