Barzahlungsverbot beim Immobilienkaufvertrag

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Kann ich den Kaufpreis beim Erwerb einer Immobilie 🏡 bar bezahlen 💶❓

Die Antwort lautet: Nein ❗

Um Geldwäsche effektiver zu bekämpfen, gilt seit April 2023 ein Barzahlungsverbot bei Immobilienkäufen💡

Das Verbot erfasst die Bezahlung mit Bargeld 💶, Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen.

Wird der Kaufpreis trotzdem in bar erbracht, hat dies keine Erfüllungswirkung⚠️ Der Käufer muss den Kaufpreis also noch einmal (unbar) bezahlen 🤑 und trägt das Risiko, vom Verkäufer den in bar gezahlten Kaufpreis zurückzuerhalten🤔

Die Einhaltung des Barzahlungsverbots muss vom Notar überwacht werden 🔎Das erfolgt zum Beispiel dadurch, dass sich der Notar einen Kontoauszug vorlegen lässt, aus dem hervorgeht, dass der Kaufpreis unbar bezahlt wurde. Erst wenn ein schlüssiger Nachweis über die unbare Kaufpreiszahlung erbracht wurde, darf der Notar einen Antrag auf Umschreibung des Eigentums beim Grundbuchamt stellen🏡

Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt und Notar

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