Auswärtsbeurkundung

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Darf ein Notar auch außerhalb seiner Geschäftsstelle Amtsgeschäfte durchführen❓

Die Antwort lautet: JA ❗

Voraussetzung ist aber, dass hierfür ein sachlicher Grund vorliegt 💡

Für die Praxis sehr relevant ist der Fall, dass eine Person aufgrund seiner körperlichen Verfassung nicht dazu in der Lage ist, die Geschäftsstelle des Notars aufzusuchen 🛌

Hier darf der Notar auch zu Hause in der Wohnung, im Krankenhaus und im Senioren- oder Pflegeheim das Amtsgeschäft durchführen⚠️

Äußere räumliche Grenze für die Auswärtsbeurkundung stellt wiederum grundsätzlich der Amtsbereich des Notars dar ❌ Also der Amtsgerichtsbezirk, in dem er seinen Amtssitz hat 💡

Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt und Notar

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