Kann ich nur den Notar, der an meinem Wohnort ansässig ist, beauftragen❓
Die Antwort lautet: Nein❗
Ein Notar kann unabhängig vom Wohnort und unabhängig vom Standort des Gegenstands des Amtsgeschäfts (z.B. Lage eines Grundstücks) beauftragt werden💡 Klienten können einen Notar also vollkommen frei auswählen⚠️
Umgekehrt muss der Notar jedoch bei der Vornahme seiner Amtsgeschäfte die örtlichen Zuständigkeitsbegrenzungen beachten, die das Gesetz vorsieht 📜 Er muss seine Amtsgeschäfte grundsätzlich an seiner Geschäftsstelle (Ort, wo das Amtsschild hängt) vornehmen 🏠 Klienten müssen somit den Weg zum Notar ihrer Wahl auf sich nehmen 🚙
Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt und Notar
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