Die Geschäftsstelle als Ort der Amtstätigkeit

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Kann ich nur den Notar, der an meinem Wohnort ansässig ist, beauftragen❓

Die Antwort lautet: Nein❗

Ein Notar kann unabhängig vom Wohnort und unabhängig vom Standort des Gegenstands des Amtsgeschäfts (z.B. Lage eines Grundstücks) beauftragt werden💡 Klienten können einen Notar also vollkommen frei auswählen⚠️

Umgekehrt muss der Notar jedoch bei der Vornahme seiner Amtsgeschäfte die örtlichen Zuständigkeitsbegrenzungen beachten, die das Gesetz vorsieht 📜 Er muss seine Amtsgeschäfte grundsätzlich an seiner Geschäftsstelle (Ort, wo das Amtsschild hängt) vornehmen 🏠 Klienten müssen somit den Weg zum Notar ihrer Wahl auf sich nehmen 🚙

Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt und Notar

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