Die ZVR-Card der Bundesnotarkammer

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Beurkundet der Notar eine Vorsorgevollmacht📃 , ist er dazu verpflichtet, auf die Möglichkeit der Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister hinzuweisen💾

Tritt eine Notsituation ein, kann die ZVR-Card 💳 dabei helfen, dass die in einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Personen zeitnah identifiziert und kontaktiert werden 💡

Auf dieser werden nämlich der Name des Vorsorgenden sowie die Namen👱👨 und Telefonnummern ☎️ der bevollmächtigten Vertrauenspersonen 🧑‍🦰👩‍🦱 eingetragen.

Dabei kann die ZVR-Card zum Beispiel in einer Geldbörse 👛 mitgeführt werden, wo sie im Notfall🚑 jederzeit auffindbar ist❗️

Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt & Notar

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