Nicht jede Erbschaft ist ein finanzieller Vorteil.
Enthält ein Nachlass hohe Schulden oder unübersichtliche Vermögensverhältnisse, kann es sinnvoll sein, die Erbschaft auszuschlagen.
Viele Betroffene konzentrieren sich dabei auf die Ausschlagungserklärung selbst. In der Praxis scheitern Erbausschlagungen jedoch häufig an einem anderen Problem: Die Erklärung wird zwar rechtzeitig beglaubigt, geht dem zuständigen Nachlassgericht aber nicht fristgerecht zu.
Welche Formvorschriften gelten und worauf Erben unbedingt achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was bedeutet es, eine Erbschaft auszuschlagen?
Mit der Ausschlagung erklärt ein Erbe, dass er die Erbschaft nicht annehmen möchte.
Die Ausschlagung hat zur Folge, dass der Betroffene rechtlich so behandelt wird, als wäre er niemals Erbe geworden.
Dies kann insbesondere sinnvoll sein, wenn:
- der Nachlass überschuldet ist,
- erhebliche Verbindlichkeiten bestehen,
- die Vermögenslage unklar ist,
- wirtschaftliche Risiken vermieden werden sollen.
Welche Frist gilt für die Erbausschlagung?
Die Ausschlagung muss innerhalb einer gesetzlichen Frist erfolgen.
In den meisten Fällen beträgt diese:
6 Wochen
Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, zu dem der Erbe vom Erbfall und seiner Erbenstellung Kenntnis erlangt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Frist auf sechs Monate verlängern.
Wer die Frist versäumt, gilt grundsätzlich als Erbe.
In welcher Form muss die Ausschlagung erfolgen?
Das Gesetz verlangt eine besondere Form.
Die Ausschlagung kann erfolgen:
Zur Niederschrift des Nachlassgerichts
Der Erbe erklärt die Ausschlagung direkt beim zuständigen Amtsgericht – Nachlassgericht.
In öffentlich beglaubigter Form
Alternativ kann die Unterschrift auf der Ausschlagungserklärung öffentlich beglaubigt werden.
Dies ist möglich:
- bei einem Notar
- in Hessen auch bei einem Ortsgericht
Die häufigste Stolperfalle: Die Beglaubigung allein reicht nicht aus
Hier liegt einer der häufigsten Fehler in der Praxis.
Viele Menschen gehen davon aus, dass mit der öffentlichen Beglaubigung bereits alles Erforderliche erledigt wurde.
Das stimmt jedoch nicht.
Bei der Ausschlagung handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung.
Das bedeutet:
Die Erklärung muss dem zuständigen Nachlassgericht innerhalb der Ausschlagungsfrist tatsächlich zugehen.
Die bloße Beglaubigung genügt nicht.
Wann gilt die Erbausschlagung als wirksam?
Die Ausschlagung wird grundsätzlich erst wirksam, wenn die Erklärung dem zuständigen Nachlassgericht rechtzeitig vorliegt.
Entscheidend ist deshalb nicht nur:
- wann die Erklärung unterschrieben wurde,
- wann die Beglaubigung erfolgt ist,
sondern vor allem:
- wann sie beim Nachlassgericht eingeht.
Praxisbeispiel: Wenn die Frist trotz Beglaubigung verstreicht
In der Praxis kommt es immer wieder zu Missverständnissen.
Ein typischer Fall:
Die Ausschlagungserklärung wird innerhalb der Frist beim Ortsgericht beglaubigt.
Anschließend geht der Erbe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist.
Wird die Erklärung jedoch nicht rechtzeitig an das Nachlassgericht übermittelt, kann die Ausschlagungsfrist verstreichen.
Die Folge:
Die Erbschaft gilt als angenommen.
Besonderheit in Hessen: Das Ortsgericht
Eine Besonderheit des hessischen Rechts sind die Ortsgerichte.
Diese können unter anderem öffentliche Beglaubigungen vornehmen.
Dadurch besteht in Hessen neben dem Notar eine weitere Möglichkeit, eine Ausschlagungserklärung öffentlich beglaubigen zu lassen.
Unabhängig davon bleibt jedoch entscheidend, dass die Erklärung fristgerecht beim Nachlassgericht eingeht.
Was passiert, wenn die Ausschlagungsfrist versäumt wird?
Wird die Frist nicht eingehalten, gilt die Erbschaft grundsätzlich als angenommen.
Dies kann erhebliche Folgen haben.
Der Erbe haftet dann unter Umständen auch für Nachlassverbindlichkeiten.
Eine nachträgliche Korrektur ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Wie kann man Fehler bei der Erbausschlagung vermeiden?
Die wichtigsten Punkte sind:
- Fristbeginn frühzeitig prüfen
- Ausschlagungsfrist notieren
- richtige Form wählen
- rechtzeitige Beglaubigung veranlassen
- Zugang beim Nachlassgericht sicherstellen
- Eingangsbestätigung aufbewahren
Gerade bei unklaren Vermögensverhältnissen sollte die Entscheidung nicht bis kurz vor Fristablauf aufgeschoben werden.
Häufig gestellte Fragen zur Erbausschlagung
Reicht eine notarielle Beglaubigung für die Erbausschlagung aus?
Nein. Die Erklärung muss zusätzlich fristgerecht beim zuständigen Nachlassgericht eingehen.
Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?
In den meisten Fällen beträgt die Ausschlagungsfrist sechs Wochen.
Wann wird die Erbausschlagung wirksam?
Erst mit dem rechtzeitigen Zugang der Erklärung beim Nachlassgericht.
Kann ich eine Erbschaft beim Notar ausschlagen?
Die Erklärung kann öffentlich beglaubigt werden. Entscheidend bleibt jedoch die fristgerechte Übermittlung an das Nachlassgericht.
Gibt es Ortsgerichte nur in Hessen?
Ja. Ortsgerichte sind eine Besonderheit des hessischen Landesrechts.
Kurz erklärt: Wann ist eine Erbausschlagung wirksam?
Eine Erbausschlagung wird nicht bereits durch die notarielle oder ortsgerichtliche Beglaubigung wirksam. Entscheidend ist, dass die Ausschlagungserklärung innerhalb der gesetzlichen Frist beim zuständigen Nachlassgericht eingeht. Die bloße Beglaubigung genügt nicht.