Die Kanzlei UNGER wünscht Frohe Ostern🐰💐🐣
Heute hat der Osterhase noch interessante Facts zum Erbrecht im Gepäck Wäschekorb 🧺
Wann fängt die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft an zu laufen ❓
Gibt es ein Testament, fängt die Ausschlagungsfrist erst dann an zu laufen, wenn das Amtsgericht – Nachlassgericht – den Inhalt des Testaments dem Bedachten gegenüber mitgeteilt hat
💡Das erfolgt in der Regel durch die Zusendung einer Kopie des Testaments Das gilt selbst dann, wenn der Bedachte vom Inhalt des Testaments✉️ schon vorher Kenntnis erlangt hat ❗️
Gibt es kein Testament, tritt gesetzliche Erbfolge ein. In diesem Fall fängt die Ausschlagungsfrist grundsätzlich erst an zu lauten, bel Kenntnis vom Tod des Erblassers ⚰️, bei Kenntnis
der Familienverhältnisse 🧑🧑🧒🧒 sowie, wenn es aus Sicht des gesetzlichen Erben keine konkreten Hinweise dafür gibt, dass der Erblasser ein ihn ausschließendes Testament errichtet hat📝
Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht
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