Was ist eigentlich der digitale Nachlass und was passiert damit im Falle meines Todes ❓
Teil des digitalen Nachlasses sind insbesondere auf Speichermedien enthaltene Daten, sowie Accounts bei E-Mail-Anbietern und sozialen Netzwerken, wie z.B. Instagram, Facebook oder LinkedIn 💡
Mit dem Tod gehen auf Speichermedien befindliche Daten in das Eigentum der Erben über 💽
Hinsichtlich Daten, die sich auf Servern einzelner Provider von E-Mail-Konten sowie sozialer Netzwerke befinden, treten die Erben in die Vertragsbeziehungen ein 📝
Der Account wird also nicht automatisch gelöscht, sondern besteht fort ⚠️
Die Erben haben dabei insbesondere das Recht auf Zugang zum Benutzerkonto des Erblassers und auf Einsicht in die darin enthaltenen digitalen Inhalte 🔍
Wer nicht möchte, dass die Erben Einblicke in besonders private Daten erhalten, sollte hierzu Regelungen in seinem Testament treffen 📜 So kann zum Beispiel den Erben die Auflage gemacht werden, die Vertragsbeziehungen ohne vorherige Einsichtnahme der Nutzerkonten zu kündigen oder gewisse auf Speichermedien befindliche Daten ungesehen zu löschen ❗️❗️❗️ Wer sicher gehen möchte, dass sein Wille umgesetzt wird, kann einen Testamentsvollstrecker einsetzen ✅
Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht
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