Das Mitwirkungsverbot für Notare!

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Als Notar die Willenserklärung des eigenen Ehegatten beurkunden❓

Keine gute Idee❗

Das Gesetz verbietet dem Notar nämlich die Mitwirkung an solchen Urkunden ❌ und sanktioniert einen Verstoß hiergegen mit der gravierendsten Rechtsfolge, der Unwirksamkeit der Beurkundung⚡

Der Grund hierzu leuchtet ein: Die zentrale Amtspflicht des Notars besteht in dessen Unparteilichkeit ⚖️ Das Verbot zur Mitwirkung an der Beurkundung eines Beteiligten, der einem Notar derart nahe steht, sichert diese Unparteilichkeit ab⚠️

Übrigens: Das Mitwirkungsverbot kann nicht dadurch umgangen werden, dass sich der Ehegatte bei der Beurkundung von einer dritten Person vertreten lässt💡

Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt und Notar

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