Wie muss ich beim Notar unterschreiben?

Hat Ihnen dieser Beitrag geholfen? Teilen Sie ihn mit anderen!

Einleitung:

„Wie soll ich unterschreiben?“ – diese Frage stellt sich häufig zum Abschluss einer notariellen Beurkundung.

Muss die Unterschrift vollständig lesbar sein? Reicht der Nachname? Darf der Geburtsname verwendet werden? Und was ist mit einer sehr kurzen Unterschrift oder einer Paraphe?

Die Unterschrift unter einer notariellen Urkunde ist mehr als eine bloße Formalität. Mit ihr bestätigt der Beteiligte die zuvor vorgelesene und von ihm genehmigte Niederschrift.

Warum wird eine notarielle Urkunde unterschrieben?

Bei der Beurkundung von Willenserklärungen schreibt § 13 des Beurkundungsgesetzes grundsätzlich einen bestimmten Ablauf vor:

Die Niederschrift wird den Beteiligten in Gegenwart des Notars vorgelesen, von ihnen genehmigt und anschließend eigenhändig unterschrieben.

Die Unterschrift übernimmt dabei insbesondere eine Abschluss- und Autorisierungsfunktion. Sie dokumentiert, dass der Beteiligte die Erklärung als seine eigene anerkennt und sich mit dem Inhalt der Urkunde identifiziert.

Wie muss eine Unterschrift beim Notar aussehen?

Eine Unterschrift muss nicht so deutlich geschrieben sein, dass jeder einzelne Buchstabe problemlos lesbar ist.

Nach der Rechtsprechung kommt es vielmehr darauf an, dass ein individueller Schriftzug vorliegt, der als Wiedergabe eines Namens und als Unterschrift gedacht ist.

Eine stark ausgeprägte persönliche Handschrift ist deshalb grundsätzlich kein Problem.

Entscheidend ist die Abgrenzung zu einem bloßen Kürzel oder Handzeichen.

Muss ich mit Vor- und Nachnamen unterschreiben?

Nicht zwingend.

Für eine Namensunterschrift kommt dem Familiennamen entscheidende Bedeutung zu. Eine Unterschrift lediglich mit dem Vornamen reicht bei einer notariellen Urkunde grundsätzlich nicht aus.

Der Vorname kann zusätzlich zum Familiennamen verwendet werden.

In der Praxis bietet sich daher eine Unterschrift mit Vor- und Familiennamen an, sofern dies dem üblichen persönlichen Schriftzug entspricht.

Muss der Geburtsname in der Unterschrift stehen?

Grundsätzlich muss der Geburtsname nicht zusätzlich in die Unterschrift aufgenommen werden.

Wer seinen Geburtsnamen üblicherweise in seiner Unterschrift verwendet, kann dies weiterhin tun.

Entscheidend ist nicht, sämtliche Namensbestandteile möglichst vollständig auszuschreiben, sondern eine ausreichende Namensunterschrift zu leisten.

Muss meine Unterschrift lesbar sein?

Eine Unterschrift muss nicht vollständig lesbar sein.

Auch ein schwungvoller oder schwer entzifferbarer Schriftzug kann eine wirksame Unterschrift darstellen.

Es sollte jedoch noch erkennbar sein, dass es sich um einen individuellen, als Namensunterschrift gedachten Schriftzug handelt und nicht lediglich um ein beliebiges Zeichen oder eine bewusste Abkürzung.

Reicht eine Paraphe oder ein Kürzel als Unterschrift?

Eine bloße Paraphe genügt grundsätzlich nicht den Anforderungen an eine Namensunterschrift.

Unter einer Paraphe versteht man typischerweise ein bewusst verkürztes Namenszeichen oder Kürzel.

Die Rechtsprechung unterscheidet deshalb zwischen einer – möglicherweise schwer lesbaren – vollständigen Unterschrift und einer bewusst verwendeten Namensabkürzung.

Diese Abgrenzung kann im Einzelfall entscheidend sein.

Reicht ein Strich oder Kreuz als Unterschrift?

Ein einfacher gerader Strich oder ein bloßes Kreuz erfüllt grundsätzlich nicht die Anforderungen an eine Namensunterschrift.

Kann ein Beteiligter seinen Namen tatsächlich nicht schreiben, sieht das Beurkundungsgesetz dafür besondere Vorschriften vor.

In diesem Fall wird nicht versucht, die erforderliche Unterschrift durch ein beliebiges Zeichen zu ersetzen. Stattdessen greifen die gesetzlichen Regelungen für schreibunfähige Beteiligte.

Darf meine Unterschrift beim Notar anders aussehen als auf dem Personalausweis?

Die Unterschrift unter der notariellen Urkunde muss nicht wie eine exakte Kopie der Unterschrift auf dem Personalausweis aussehen.

Handschriftliche Unterschriften können sich im Laufe der Zeit verändern und weisen naturgemäß gewisse Abweichungen auf.

Wichtig ist vielmehr, dass tatsächlich eine eigene Namensunterschrift geleistet wird und die Identität des Beteiligten im Beurkundungsverfahren ordnungsgemäß festgestellt wurde.

Sollte ich meine normale Unterschrift verwenden?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, den persönlichen Schriftzug zu verwenden, mit dem man auch sonst rechtsverbindliche Dokumente unterschreibt.

Eine Unterschrift sollte nicht allein für den Notartermin künstlich verändert werden.

Als praktische Orientierung gilt:

  • den üblichen persönlichen Schriftzug verwenden,
  • zumindest den Familiennamen in der Unterschrift zum Ausdruck bringen,
  • den Vornamen bei Bedarf ergänzen,
  • den Geburtsnamen nur ergänzen, wenn dies gewünscht oder üblich ist,
  • keine bloße Paraphe oder ein einfaches Kürzel verwenden.

Warum ist die Unterschrift bei einer Beurkundung so wichtig?

Die Unterschrift bildet den Abschluss eines gesetzlich geregelten Beurkundungsverfahrens.

Zuvor wurde die notarielle Niederschrift vorgelesen und von den Beteiligten genehmigt. Mit ihrer eigenhändigen Unterschrift dokumentieren die Beteiligten anschließend, dass die Niederschrift ihre Erklärung wiedergibt.

Die Unterschrift ist damit ein wesentlicher Bestandteil der notariellen Urkunde und sollte nicht als nebensächliche Formalität verstanden werden.

Kurz erklärt: Wie muss ich beim Notar unterschreiben?

Bei einer notariellen Beurkundung ist grundsätzlich eine eigenhändige Namensunterschrift erforderlich. Sie muss nicht vollständig lesbar sein, sollte aber als individueller Namensschriftzug erkennbar sein. Entscheidend ist insbesondere der Familienname; nur mit dem Vornamen zu unterschreiben genügt grundsätzlich nicht. Eine bloße Paraphe, ein Kürzel, ein einfacher Strich oder ein Kreuz ersetzen eine Namensunterschrift grundsätzlich nicht.

Häufig gestellte Fragen zur Unterschrift beim Notar

Terminwunsch für Beratungsgespräch