Einleitung:
Wer eine Immobilie kauft, stößt früher oder später auf einen Begriff, der vielen zunächst wenig sagt: die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
Spätestens nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags spielt sie eine wichtige Rolle für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Doch was genau bescheinigt das Finanzamt? Warum wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt? Und welche Aufgaben übernimmt der Notar in diesem Zusammenhang?
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Bedeutung die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Immobilienkauf hat und warum sie häufig eine Voraussetzung für den Eigentumsübergang ist.
Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Dokument des Finanzamts.
Mit ihr bestätigt die Finanzbehörde, dass gegen die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch keine steuerlichen Bedenken bestehen.
In der Praxis bedeutet dies regelmäßig, dass die für den Immobilienerwerb anfallende Grunderwerbsteuer bezahlt wurde oder einer Eigentumsumschreibung aus anderen Gründen nichts entgegensteht.
Warum wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt?
Die Bescheinigung dient der Sicherung des Steueranspruchs des Staates.
Das Finanzamt soll verhindern können, dass ein Eigentumswechsel im Grundbuch erfolgt, bevor die steuerlichen Pflichten aus dem Immobiliengeschäft erfüllt wurden.
Deshalb darf das Grundbuchamt in vielen Fällen die Eigentumsumschreibung erst vornehmen, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.
Welche Rolle spielt die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer entsteht grundsätzlich mit dem Abschluss eines Immobilienkaufvertrags.
Nach Eingang der Anzeige des Kaufvertrags erlässt das Finanzamt einen Grunderwerbsteuerbescheid.
Der Erwerber muss die festgesetzte Steuer innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist bezahlen.
Erst danach wird regelmäßig die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.
Wann wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt?
Die Ausstellung erfolgt in der Regel nach Prüfung durch das zuständige Finanzamt.
Voraussetzung ist regelmäßig, dass:
- die steuerlichen Voraussetzungen vorliegen,
- die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde oder
- ein gesetzlicher Befreiungstatbestand eingreift.
Anschließend wird die Bescheinigung dem Grundbuchverfahren zugänglich gemacht.
Welche Aufgaben hat der Notar?
Der Notar übernimmt im Immobilienkaufverfahren verschiedene gesetzliche Aufgaben.
Hinweis in der Urkunde
Das Beurkundungsgesetz verpflichtet den Notar dazu, auf die Bedeutung der Unbedenklichkeitsbescheinigung hinzuweisen.
Dieser Hinweis wird regelmäßig in die notarielle Urkunde aufgenommen.
Anzeige des Kaufvertrags
Nach der Beurkundung meldet der Notar den Immobilienkauf dem zuständigen Finanzamt.
Diese Mitteilung bildet die Grundlage für die steuerliche Bearbeitung des Vorgangs.
Begleitung des Vollzugs
Im Rahmen des Vollzugs des Kaufvertrags überwacht der Notar verschiedene Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung.
Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der steuerlichen Anforderungen.
Was passiert, wenn die Grunderwerbsteuer nicht bezahlt wird?
Wird die Grunderwerbsteuer nicht bezahlt, stellt das Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
Dies kann dazu führen, dass die Eigentumsumschreibung im Grundbuch nicht erfolgt.
Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist daher ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zum Eigentumserwerb.
Gibt es Ausnahmen von der Vorlagepflicht?
Ja.
In bestimmten Fällen kann die Eigentumsumschreibung auch ohne Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgen.
Dies betrifft insbesondere gesetzlich geregelte Erwerbsvorgänge, bei denen keine Grunderwerbsteuer anfällt.
Erwerb zwischen Ehegatten
Bestimmte Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten können steuerlich begünstigt sein.
Erwerb durch Kinder
Auch Übertragungen innerhalb der Familie können unter bestimmten Voraussetzungen von der Grunderwerbsteuer befreit sein.
Weitere gesetzliche Befreiungstatbestände
Das Grunderwerbsteuergesetz enthält verschiedene Sonderregelungen, die im Einzelfall zu einer Ausnahme führen können.
Kurz erklärt: Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Dokument des Finanzamts. Sie bestätigt, dass gegen die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch keine steuerlichen Bedenken bestehen. In der Regel wird sie nach Zahlung der Grunderwerbsteuer ausgestellt und ist häufig Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung beim Immobilienkauf.
Häufig gestellte Fragen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung
Sie ist eine Bescheinigung des Finanzamts, dass gegen die Eigentumsumschreibung im Grundbuch keine steuerlichen Bedenken bestehen.
Das zuständige Finanzamt.
Regelmäßig nach Zahlung der Grunderwerbsteuer oder bei Vorliegen eines gesetzlichen Befreiungstatbestands.
In bestimmten gesetzlich geregelten Ausnahmefällen ja, häufig jedoch nicht.
Der Notar zeigt den Immobilienkauf dem Finanzamt an und weist auf die Voraussetzungen der Eigentumsumschreibung hin.