Als Notar die Willenserklärung des eigenen Ehegatten beurkunden❓
Keine gute Idee❗
Das Gesetz verbietet dem Notar nämlich die Mitwirkung an solchen Urkunden ❌ und sanktioniert einen Verstoß hiergegen mit der gravierendsten Rechtsfolge, der Unwirksamkeit der Beurkundung⚡
Der Grund hierzu leuchtet ein: Die zentrale Amtspflicht des Notars besteht in dessen Unparteilichkeit ⚖️ Das Verbot zur Mitwirkung an der Beurkundung eines Beteiligten, der einem Notar derart nahe steht, sichert diese Unparteilichkeit ab⚠️
Übrigens: Das Mitwirkungsverbot kann nicht dadurch umgangen werden, dass sich der Ehegatte bei der Beurkundung von einer dritten Person vertreten lässt💡
Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt und Notar
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