Mit Prost Neujahr werden auch am 01.01.2022 wieder freudig viele Schuldner anstoßen, da zum Jahreswechsel die Ansprüche ihrer Gläubiger verjährt sind. 🥂

Ganz neu ist, dass die Problematik der Verjährung auch in Bezug auf Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern diskutiert wird. Anlass hierzu ist eine Entscheidung des BAG aus dem Jahr 2018, wonach Urlaub zum Ende eines Kalenderjahres nur noch dann verfällt, wenn Arbeitgeber auf diese Gefahr hinweisen.👨‍⚖️👩‍⚖️

Wurde kein entsprechender Hinweis gegeben, konnten sich über Jahre Urlaubstage ansammeln. Mit dem Jahreswechsel 2022 wären jedenfalls alle Urlaubsansprüche ab dem Jahr 2018 verjährt.

Die Kanzlei UNGER wünscht Euch einen guten Rutsch ins Jahr 2022!🎊🎊🎊

Rechtsanwalt Dr. Stefan Unger, Schwerpunkt Arbeitsrecht

Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms

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