Grund zur Freude für Arbeitnehmer!🥳

Im Beitrag vom 21.08.2021 berichtete ich noch darüber, dass die Arbeitsgerichte darüber streiten, was passiert, wenn ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs in Quarantäne muss, ohne arbeitsunfähig erkrankt zu sein.👩‍⚖️👨‍⚖️

Die einen vertraten, dass die Quarantäne als urlaubsstörendes Ereignis als Teil des persönlichen Lebensschicksals in den Risikobereich des Arbeitnehmers fällt. In den Quarantänezeitraum fallender Urlaub wurde also nicht gutgeschrieben. Der Urlaub war damit vergeudet.😫

Andere waren der Auffassung, dass der Urlaub für die Tage der Quarantänezeit gutgeschrieben wird. Dabei orientierten sie sich am Bundesurlaubsgesetz, das den vergleichbaren Fall regelt, wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt. 🤒

Der Gesetzgeber hat den Streit jetzt entschieden und im Infektionsschutzgesetz geregelt, dass Urlaub gutgeschrieben werden muss, wenn der Arbeitnehmer während seines Urlaubs in Quarantäne muss. ⚠️📜

Rechtsanwalt Dr. Stefan Unger, Schwerpunkt Arbeitsrecht

Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms

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