Bezeichnung als „Ming-Vase“ rechtfertigt fristlose Kündigung – Wieder mal ein Fall aus der Rubrik „Recht-Kurios“. Die Arbeitnehmerin eines Kaufhauses äußerte gegenüber ihrer Kollegin: „Heute muss ich darauf achten, dass ich die ausgesuchten Artikel richtig abhake, sonst gibt es wieder Ärger mit der Ming-Vase.“. Auf Nachfrage, was damit gemeint sei, erklärte sie: „Na, Sie wissen schon, die Ming-Vase.“ und zog dabei die Augen mit den Fingern nach hinten, um eine asiatische Augenform zu imitieren. Das Arbeitsgericht Berlin entschied meines Erachtens zu Recht, dass dieses Verhalten eine außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung und Rassismus rechtfertigt. Die Bezeichnung der mit den Worten gemeinte Kollegin als „Ming-Vase“ und die zur Verstärkung der Worte verwendete Geste sind zur Ausgrenzung von Mitmenschen anderer Herkunft, deren Beleidigung und zu deren erheblicher Herabwürdigung geeignet und rechtfertigen unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Falls eine außerordentliche Kündigung. Einmal mehr wird die „Null Toleranz gegenüber Rassismus“-Haltung der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit deutlich!

Rechtsanwalt Dr. Stefan Unger, Schwerpunkt Arbeitsrecht

Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms

 

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