Einleitung:
Viele Menschen wissen, dass ein Testament beim Notar errichtet werden kann. Weniger bekannt ist jedoch, was nach der Beurkundung mit dem Testament geschieht.
Anders als ein privatschriftliches Testament verbleibt ein notarielles Testament in der Regel nicht beim Erblasser. Stattdessen sieht das Gesetz besondere Sicherungsmaßnahmen vor.
Diese dienen dazu, den letzten Willen dauerhaft zu schützen und sicherzustellen, dass das Testament im Erbfall zuverlässig aufgefunden wird.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die amtliche Verwahrung funktioniert und welche Aufgaben Notar, Nachlassgericht und Zentrales Testamentsregister übernehmen.
Was ist ein notarielles Testament?
Der Erblasser erklärt seinen letzten Willen gegenüber dem Notar, der die Erklärung rechtlich korrekt aufnimmt und beurkundet.
Das notarielle Testament unterscheidet sich dadurch wesentlich vom handschriftlichen Testament.
Es bietet insbesondere Vorteile hinsichtlich:
- Formwirksamkeit
- Beweissicherheit
- Auffindbarkeit
- rechtlicher Klarheit
Was geschieht unmittelbar nach der Beurkundung?
Nach der Beurkundung endet die Tätigkeit des Notars nicht.
Vielmehr beginnt ein gesetzlich geregelter Ablauf, der die sichere Verwahrung des Testaments gewährleisten soll.
Das Testament wird zunächst für die amtliche Verwahrung vorbereitet.
Warum wird das Testament versiegelt?
Der Notar legt das Testament in einen besonderen Umschlag.
Dieser Umschlag wird mit dem Amtssiegel des Notars verschlossen.
Dadurch wird sichergestellt, dass:
- der Inhalt geschützt bleibt,
- keine Veränderungen vorgenommen werden können,
- die Integrität des Dokuments gewahrt wird.
Die Versiegelung dient somit der Sicherheit und Beweiskraft der Urkunde.
Welche Angaben befinden sich auf dem Umschlag?
Damit das Testament eindeutig zugeordnet werden kann, enthält der Verwahrungsumschlag verschiedene Informationen.
Hierzu gehören insbesondere:
Angaben zum Erblasser
- Vorname
- Familienname
- Geburtsname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Angaben zur Urkunde
- Datum der Beurkundung
- Urkundenverzeichnisnummer
- Art der Verfügung (Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament)
Angaben zum Notar
- Name des Notars
- Amtssitz des Notars
- Unterschrift des Notars
Diese Angaben ermöglichen eine eindeutige Identifizierung der Urkunde.
Was bedeutet amtliche Verwahrung?
Die amtliche Verwahrung ist eine gesetzlich vorgesehene Form der sicheren Aufbewahrung von Testamenten.
Nach der Beurkundung wird das Testament unverzüglich an das zuständige Nachlassgericht übermittelt.
Dort wird die Urkunde in besonderer amtlicher Verwahrung aufbewahrt.
Ziel ist es, das Testament vor:
- Verlust,
- Beschädigung,
- Vernichtung oder
- Manipulation
zu schützen.
Welches Gericht ist zuständig?
Für die amtliche Verwahrung ist grundsätzlich das Amtsgericht als Nachlassgericht zuständig.
Das Nachlassgericht übernimmt die sichere Aufbewahrung bis zum Eintritt des Erbfalls oder bis zu einer späteren Rücknahme durch den Erblasser.
Wird das Testament zusätzlich registriert?
Ja.
Neben der amtlichen Verwahrung erfolgt eine Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer.
Diese Registrierung enthält nicht den Inhalt des Testaments.
Erfasst werden lediglich die Informationen darüber,
- dass eine letztwillige Verfügung existiert,
- wo sie verwahrt wird,
- welchem Erblasser sie zugeordnet ist.
Warum ist die Registrierung im Zentralen Testamentsregister wichtig?
Die Registrierung stellt sicher, dass das Testament im Todesfall zuverlässig gefunden wird.
Nach dem Tod einer Person erhält das Zentrale Testamentsregister automatisch eine Mitteilung.
Daraufhin wird geprüft, ob registrierte letztwillige Verfügungen vorhanden sind.
Das zuständige Nachlassgericht wird anschließend informiert.
Dadurch wird verhindert, dass ein Testament unentdeckt bleibt.
Welche Vorteile bietet die amtliche Verwahrung?
Die amtliche Verwahrung bietet mehrere wichtige Vorteile.
Schutz vor Verlust
Das Testament kann nicht versehentlich verlegt werden.
Schutz vor Manipulation
Unbefugte Änderungen sind ausgeschlossen.
Sichere Auffindbarkeit
Das Testament wird im Erbfall zuverlässig berücksichtigt.
Rechtssicherheit
Der letzte Wille des Erblassers kann leichter umgesetzt werden.
Kann ein notarielles Testament verloren gehen?
Das Risiko eines Verlustes ist bei einem notariellen Testament deutlich geringer als bei einem privat verwahrten Testament.
Durch die amtliche Verwahrung und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister bestehen mehrere Sicherungsebenen.
Gerade diese hohe Sicherheit zählt zu den wesentlichen Vorteilen notarieller Testamente.
Was passiert nach dem Tod des Erblassers?
Nach dem Tod des Erblassers wird das zuständige Nachlassgericht über die Registrierung informiert.
Die verwahrte Verfügung wird eröffnet.
Anschließend erhalten die betroffenen Erben und Beteiligten Kenntnis vom Inhalt des Testaments.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der letzte Wille rechtlich umgesetzt werden kann.
Kurz erklärt: Was passiert mit einem notariellen Testament?
Nach der Beurkundung wird ein notarielles Testament versiegelt, beim zuständigen Nachlassgericht in amtliche Verwahrung gegeben und zusätzlich im Zentralen Testamentsregister registriert. Dadurch wird sichergestellt, dass das Testament im Erbfall zuverlässig aufgefunden und der letzte Wille des Erblassers umgesetzt werden kann.
Häufig gestellte Fragen zum notariellen Testament
In der Regel in besonderer amtlicher Verwahrung beim zuständigen Nachlassgericht.
Dabei handelt es sich um die gesetzlich geregelte sichere Aufbewahrung eines Testaments durch das Nachlassgericht.
Ja. Es wird zusätzlich im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst.
Das Risiko ist durch amtliche Verwahrung und Registrierung äußerst gering.
Der Inhalt bleibt vertraulich. Im Register wird lediglich die Existenz und der Verwahrort der Verfügung erfasst.