Das Nachweisgesetz (NachwG) in seiner bisher bekannten Fassung ist reif für die Tonne.🗑️

Am 01.08.2022 traten die Änderungen des NachwG in Kraft, mit welchen der deutsche Gesetzgeber die Anforderungen einer europäischen Richtlinie zu Arbeitsbedingungen umsetzt.📅

Schon in der Vergangenheit verpflichtete das NachwG Arbeitgeber dazu, die wesentlichen Vertragsbedingungen den Arbeitnehmern schriftlich auszuhändigen.📃

Der Katalog, der aufzuführenden Arbeitsbedingungen wurde nun um weitere Punkte ergänzt, die im Wesentlichen aufklärender Natur sind.  So muss der Arbeitgeber z.B. kurioserweise den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass er bei einer Kündigung innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht erheben kann.👩‍⚖️👨‍⚖️

Verstöße können mit Geldbußen bis zu 2.000 Euro pro Verstoß pro Mitarbeiter geahndet werden.💶

Für Altverträge besteht zunächst kein akuter Handlungsbedarf. Hier muss eine Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen nach den neuen Vorgaben nur erfolgen, wenn der Arbeitnehmer dazu auffordert.

Ps: Bei der Wettervorhersage bietet es sich morgen an, mal aufs Thermometer im Büro zu schauen – Hitzefreialarm!🌡️🥵

Rechtsanwalt Dr. Stefan Unger, Schwerpunkt Arbeitsrecht

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