Als Arbeitnehmer freut man sich über einen Dienstwagen mit Privatnutzungsmöglichkeit. 🚗Viele wissen hierbei jedoch nicht, dass das Recht auf Privatnutzung des Dienstwagens grds. erlischt, wenn die Pflicht des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit endet. 👳‍♂️👳‍♀️Grund hierfür ist, dass die Privatnutzungsmöglichkeit des Dienstwagens ein Teil des Entgelts ist. Endet die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung von Entgelt, erlischt somit grds. auch das Recht zur privaten Nutzung des Dienstwagens. Vorsicht ist geboten, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen trotz Krankengeldbezugs weiterhin unentgeltlich privat nutzen darf. Dabei handelt es sich – wie gehabt – um einen geldwerten Vorteil, der zu grds. steuerpflichtigen Arbeitslohn führt. Fällt Lohnsteuer an, macht der Arbeitgeber in der Regel einen entsprechenden Forderungsanspruch geltend, da die aus dem Sachbezug resultierenden Steuerabgaben, nicht wie üblich mit dem sonstigen Arbeitslohn verrechnet und abgeführt werden können.  💰

Rechtsanwalt Dr. Stefan Unger, Schwerpunkt Arbeitsrecht

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