Kündigung wegen Zweifel an der Anordnung einer häuslichen Quarantäne – Viele von uns waren in den vergangenen 18 Monaten sicherlich schon einmal selbst in der Situation, dass eine häusliche Quarantäne angeordnet wurde, weil man sich entweder mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierte oder als Kontaktperson qualifiziert wurde. In einem vom ArbG Köln entschiedenen Fall bezweifelte der Arbeitgeber die Quarantäne-Anordnung und verlangte hierfür vom Arbeitnehmer einen schriftlichen Nachweis. Er konnte einen solchen aber nicht vorlegen, weil das Gesundheitsamt mit dessen Ausstellung in Verzug war. Eine missliche Drucksituation für den Arbeitnehmer: Entweder verstößt er gegen die behördliche Quarantäne oder er verliert seinen Arbeitsplatz. Der Arbeitnehmer entschied sich dafür, der Quarantäneanordnung Folge zu leisten und wurde daraufhin gekündigt. Das ArbG Köln entschied hierbei ganz richtig, dass eine solche Kündigung wegen Sitten- und Treuwidrigkeit unwirksam ist, da Arbeitgeber bei Kündigungen auch ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme beachten müssen.
Wart ihr während der Corona-Pandemie auch schon einmal in einer solchen Drucksituation?
Rechtsanwalt Dr. Stefan Unger, Schwerpunkt Arbeitsrecht
Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms