Oft kündigen Arbeitnehmer anlässlich eines Jobwechsels ihr bestehendes Arbeitsverhältnis und lassen sich am Tag der Übergabe des Kündigungsschreibens noch für die exakte Dauer der Kündigungsfrist krankschreiben.🤒🤧🤕

Arbeitgeber sehen sich dann oft gezwungen, das Entgelt fortzuzahlen, obwohl der Verdacht nahe liegt, dass der Arbeitnehmer gar nicht krank ist, sondern keine Lust hat, noch einmal zur Arbeit zu erscheinen.💶💶💶

Das BAG entschied nun, dass in solchen Konstellationen der Beweiswert der AU-Bescheinigung massiv erschüttert ist.👨‍⚖️👩‍⚖️

Kann der Arbeitnehmer dann nicht beweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig war, muss der Arbeitgeber kein Entgelt fortzahlen.🙌

Spannend bleibt, ob dies auch dann gilt, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit nicht zeitgleich aber ein paar Tage nach der Kündigung eintritt. Hier wird es auf die Betrachtung des Einzelfalls ankommen.

Rechtsanwalt Dr. Stefan Unger, Schwerpunkt Arbeitsrecht

Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms

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