Kündigung wegen der Entwendung einer 1 Liter Flasche Desinfektionsmittel –

Das LAG Düsseldorf hat wieder einmal einen Fall entschieden, den es ohne die Corona-Pandemie wohl kaum gegeben hätte. Mit Beginn der Corona-Pandemie haben viele Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.🧴

In der Regel wird dieses in einem Materialraum aufbewahrt, sodass sich jeder Arbeitnehmer nach Bedarf frei bedienen darf. Ist es allerdings eine gute Idee, eine der Belegschaft zur Verfügung gestellte 1 Liter Flasche Desinfektionsmittel einzupacken und in das private PKW zu verbringen? 🧴🚐

Nein, sagt das LAG Düsseldorf zu Recht. 👨‍⚖️👩‍⚖️

Die Entwendung einer 1 Liter Flasche Desinfektionsmittel, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern während der Corona-Pandemie zur Verfügung stellt, rechtfertigt unter Berücksichtigung des Einzelfalls unter Umständen sogar die außerordentliche Kündigung eines langjährig bestehenden Arbeitsverhältnisses ohne vorherige Abmahnung. Die Vertragspflichtverletzung sei darin zu sehen, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber das Desinfektionsmittel entzogen und die Kollegen von dessen Gebrauch ausgeschlossen hat.

Rechtsanwalt Dr. Stefan Unger, Schwerpunkt Arbeitsrecht

Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms

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