Hätte man den Bundestrainer vor der EM freistellen können? Jetzt zählt´s Jogi! Unsere Nationalelf startet morgen Abend gegen Frankreich in die Fußball-EM. Spätestens nach dem 0:6 Debakel gegen Spanien im November 2020 kamen große Zweifel auf, ob der Bundestrainer die Nationalspieler noch zu Höchstleistungen motivieren kann oder nach gut 14 Dienstjahren „verschlissen“ ist. Doch hätte eine vorzeitige Freistellung aus rechtlicher Sicht gehalten? Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Befristung von Trainerverträgen wegen der abstrakten Gefahr des zeitbedingten Verlusts der Motivationsfähigkeit eines Trainers („Verschleiß“) gerechtfertigt. Wenn also schon die abstrakte Gefahr eines „Verschleißes“ zu einer Befristung des Arbeitsvertrags berechtigt, hätte dem DFB erst recht die Möglichkeit zur vorzeitigen Freistellung des Bundestrainers zur Verfügung stehen müssen, wenn der „Verschleiß“ konkret eingetreten gewesen wäre. Im Falle eines Rechtsstreits hätte der DFB allerdings erhebliche Schwierigkeiten gehabt, den Eintritt eines „Verschleißes“ zu beweisen, da die Motivationsfähigkeit eines Trainers nicht messbar ist.

Wie ist euer Tipp für morgen Abend? Ich bin optimistisch: 2 zu 1 für unser DFB-Team!

Rechtsanwalt Dr. Stefan Unger, Schwerpunkt Arbeitsrecht

Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms

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