Die Identifizierungspflicht des Notars

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Bevor ein Notar eine Urkunde beurkunden oder eine notarielle Erklärung entgegennehmen kann, muss er feststellen, wer die beteiligten Personen sind.

Die sichere Identifizierung der Beteiligten gehört zu den grundlegenden Amtspflichten des Notars und dient dem Schutz des Rechtsverkehrs.

Schließlich muss sichergestellt werden, dass die Personen, die einen Vertrag schließen, ein Testament errichten oder eine Vollmacht erteilen, tatsächlich diejenigen sind, für die sie sich ausgeben.

Doch welche Dokumente akzeptiert ein Notar zur Identitätsprüfung? Reicht ein Führerschein aus? Und welche Besonderheiten gelten bei Immobiliengeschäften nach dem Geldwäschegesetz?




Warum muss ein Notar die Identität der Beteiligten prüfen?

Die Identitätsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Sie dient insbesondere dazu,

  • Identitätsbetrug zu verhindern,
  • Rechtssicherheit zu gewährleisten,
  • Fälschungen zu vermeiden,
  • den Rechtsverkehr zu schützen,
  • Geldwäsche und andere Straftaten zu erschweren.

Nur wenn die Identität der Beteiligten zuverlässig feststeht, kann der Notar seine Amtstätigkeit ordnungsgemäß ausüben.




Welche gesetzlichen Grundlagen gelten?

Die Pflicht zur Identifizierung ergibt sich insbesondere aus dem Beurkundungsgesetz.

Zusätzlich gelten in bestimmten Fällen weitere Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz.

Dies betrifft insbesondere Vorgänge mit erhöhtem Geldwäscherisiko, beispielsweise:

  • Immobilienkaufverträge
  • Grundstücksschenkungen
  • Gesellschaftsgründungen
  • bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge




Wie kann ein Notar die Identität feststellen?




Für die Identitätsprüfung stehen dem Notar verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.




Personalausweis

Der Personalausweis ist das wichtigste und sicherste Identifikationsmittel.

Anhand des Ausweises kann der Notar insbesondere überprüfen:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Lichtbild
  • Staatsangehörigkeit




Reisepass

Auch ein Reisepass eignet sich grundsätzlich zur Identifizierung.

Gerade bei ausländischen Staatsangehörigen erfolgt die Legitimation häufig auf diesem Weg.




Kann ein abgelaufener Personalausweis verwendet werden?

Diese Frage wird häufig gestellt.

Für die Identitätsfeststellung nach dem Beurkundungsgesetz kommt es grundsätzlich nicht allein auf die Gültigkeitsdauer des Ausweises an.

Entscheidend ist vielmehr, ob der Ausweis weiterhin geeignet ist, die Identität der betreffenden Person zuverlässig nachzuweisen.

Der Notar prüft dies im Einzelfall.




Was passiert, wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist?




Fehlt ein geeignetes Ausweisdokument, kann die Identität nur unter besonderen Voraussetzungen auf andere Weise festgestellt werden.




Vorstellung durch eine bekannte Person

In seltenen Ausnahmefällen kann eine dem Notar persönlich bekannte und als zuverlässig eingeschätzte Person die Identität bestätigen.

Diese Möglichkeit spielt in der Praxis jedoch nur eine untergeordnete Rolle.




Persönliche Kenntnis des Notars

Ist dem Notar die beteiligte Person persönlich bekannt, kann eine zusätzliche Identitätsprüfung entbehrlich sein.

Auch dies stellt allerdings eher die Ausnahme dar.




Welche Besonderheiten gelten beim Geldwäschegesetz?

Deutlich strengere Anforderungen gelten bei Vorgängen, die unter das Geldwäschegesetz fallen.

Hierzu gehören insbesondere zahlreiche Immobiliengeschäfte.

In diesen Fällen reicht eine bloße persönliche Kenntnis oder die Vorstellung durch Dritte regelmäßig nicht aus.




Identifizierung mit gültigem Ausweisdokument

Im Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes muss die Identifizierung grundsätzlich anhand eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments erfolgen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • bestimmte ausländische Ausweisdokumente




Warum ist die Identitätsprüfung so wichtig?

Die Identifizierung schützt nicht nur den Notar, sondern vor allem die Beteiligten selbst.

Sie hilft dabei,

  • Betrugsfälle zu verhindern,
  • Missbrauch fremder Identitäten zu vermeiden,
  • Eigentumsrechte zu schützen,
  • die Sicherheit von Verträgen zu gewährleisten.

Ohne eine zuverlässige Identitätsprüfung wäre ein sicherer Rechtsverkehr kaum möglich.




Welche Rolle spielt die Identitätsprüfung bei Immobilienkäufen?

Gerade beim Immobilienkauf kommt der Identifizierung eine besondere Bedeutung zu.

Hier werden regelmäßig hohe Vermögenswerte übertragen.

Die sichere Feststellung der Identität schützt:

  • Käufer,
  • Verkäufer,
  • Banken,
  • Behörden,
  • den Rechtsverkehr insgesamt.

Aus diesem Grund greifen bei Immobiliengeschäften zusätzlich die strengen Anforderungen des Geldwäschegesetzes.




Häufig gestellte Fragen zur Identifizierung beim Notar




Muss ich beim Notar meinen Personalausweis vorlegen?




In den meisten Fällen ja. Der Personalausweis ist das wichtigste Mittel zur Identitätsfeststellung.




Reicht ein Reisepass aus?




Ja. Auch ein Reisepass kann grundsätzlich zur Identifizierung verwendet werden.




Kann ein abgelaufener Personalausweis genügen?




Für die Identitätsfeststellung nach dem Beurkundungsgesetz kann dies im Einzelfall möglich sein, wenn die Identität zuverlässig festgestellt werden kann.




Welche Besonderheiten gelten bei Immobilienkäufen?

Hier greifen zusätzlich die Anforderungen des Geldwäschegesetzes. Die Identifizierung muss regelmäßig anhand eines gültigen amtlichen Ausweises erfolgen.




Kurz erklärt: Wie identifiziert ein Notar die Beteiligten?




Ein Notar stellt die Identität der Beteiligten in der Regel anhand eines Personalausweises oder Reisepasses fest. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch andere amtliche Lichtbildausweise geeignet sein. Bei Immobiliengeschäften und anderen Vorgängen nach dem Geldwäschegesetz gelten jedoch strengere Anforderungen und regelmäßig die Pflicht zur Identifizierung anhand eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments.

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