Heute brennt die Sonne wieder einmal bei Kaiserwetter vom Himmel und sorgt für Lufttemperaturen von über 30 Grad.☀️☀️☀️

Das dicke Gemäuer unseres alten Kanzleigebäudes hat sich in der Zwischenzeit gut erwärmt und die Hitze lässt mich im wahrsten Sinne des Wortes bei der Arbeit schwitzen.🥵

Wir alle kennen es noch aus der Schulzeit, die umjubelte Durchsage des Direktors, dass es Hitzefrei gibt.🥳

Gibt’s das auch für Arbeitnehmer? JA! Die Nr. 3.5 des Anhangs der ArbStättV regelt die Raumtemperatur am Arbeitsplatz. Ziel der Regelung ist der Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen ihrer Gesundheit durch unzuträgliche Raumtemperaturen. Hitzefrei gibt’s demnach, wenn die Lufttemperatur im Raum die 35-Grad-Marke überschreitet. 🌡️

In diesem Fall ist der Raum nämlich nicht als Arbeitsraum geeignet.

Habt ihr die Lufttemperatur in eurem Arbeitsraum mal gecheckt? Wie warm ist es bei euch?

Rechtsanwalt Dr. Stefan Unger, Schwerpunkt Arbeitsrecht

Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms

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