Treppensturz auf dem Weg zum Homeoffice – versichert? Die Corona-Pandemie sorgte dafür, dass Millionen Arbeitnehmer ins Homeoffice wechselten. Jetzt hat das LSG Nordrhein-Westfalen eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen für alle Arbeitnehmer im Homeoffice getroffen: Danach soll kein Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zu dem im Wohnhaus bzw. in der Wohnung befindlichen Büroraum bestehen. Es liege kein versicherter Wegeunfall vor, also ein Unfall, der sich auf dem Weg zur oder von der Arbeit ereignet. Ein versicherter Wegeunfall setze voraus, dass der Arbeitnehmer die Haustür durchschreitet. Diese bilde eine Grenze zwischen dem unversicherten häuslichen Bereich und dem versicherten Wegeunfall. Konsequenz daraus ist, dass ein im Homeoffice Beschäftigter niemals innerhalb des Hauses bzw. innerhalb der Wohnung wegeunfallversichert sein kann. Beispiel: Stürzt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zum Büroraum im Homeoffice auf der Treppe und erleidet einen Armbruch, greift nicht die gesetzliche Unfallversicherung. Es darf mit Spannung erwartet werden, wie die Revision-Instanz hierzu entscheidet.
Rechtsanwalt Dr. Stefan Unger, Schwerpunkt Arbeitsrecht
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