Aufgepasst liebe Raucher!🚬

Wer seine Raucherpausen nicht als Pausenzeiten bucht bzw. sich für diese im Zeiterfassungssystem nicht aus- und wieder einstempelt, riskiert eine außerordentliche fristlose Kündigung.⚠️

Das LAG Thüringen entschied in einem solchen Fall, dass Raucherpausen, die nicht erfasst werden und damit als bezahlte Arbeitszeit erfasst werden, einen Arbeitszeitbetrug darstellen.👨‍⚖️👩‍⚖️

Der Arbeitnehmer täuscht in einem solchen Fall vor, seine Arbeitsleistung erbracht zu haben, obwohl er stattdessen genüsslich an seiner Zigarette zog.🤤

Im angesprochenen Fall konnte selbst eine 30jährige Betriebszugehörigkeit und der Umstand, dass keine einschlägige Abmahnung vorlag, das Arbeitsverhältnis nicht retten.⚠️

Der Fall macht deutlich, dass Raucher nicht nur gesundheitlich ein Risiko eingehen, sondern auch bei unterlassener Dokumentation der Raucherpause ein abruptes Ende ihres Arbeitsverhältnissees riskieren.🚭

Rechtsanwalt Dr. Stefan Unger, Schwerpunkt Arbeitsrecht

Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms

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